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Wirrwar um den Kartenpfand für Simkarten


Viele Kunden wissen gar nicht, dass es ihn gibt: Den Kartenpfand für Handykarten. Nach Ablauf eines Vertrages werden diese Karten meistens vernichtet oder weggeworfen. Das kann teuer werden, denn einigen Anbieter berechnen Gebühren bis zu 29.65 Euro wenn die Simkarten nach Ende des Vertrages nicht zurück geschickt werden.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat daher bei den Anbieter nachgefragt um die verschiedenen Vorgehensweisen beim Thema Kartenpfand zu ermitteln. Dabei stellte sich heraus dass immerhin 7 Anbieter in Deutschland eine Pfandgebühr auf ihre Karten erheben. Bei acht Unternehmen steht eine Rückgabepflicht in den AGB festgehalten, aber eine Abrechnung für den Fall das die Karte nicht zurück geschickt wird, gibt es nur in 7 Fällen.

Die Abrechnung dieser besonderen Form der Deaktivierungsgebühr (Lawblog) erfolgt dabei häufig per Bankeinzug. Mit Ende des Vertrages ziehen die Unternehmen aufgrund der noch gültigen Einzugsermächtigung den Pfand einfach vom Konto des Karteninhabers ein und erstatten den Betrag zurück sobald die Karte zurückgeschickt wurde. Simply (Drillisch) legt dafür sogar eine Frist von nur drei Wochen fest. Kommt die Karte später an wird der Pfand nicht mehr zurück erstattet.

Da viele Kunden von ihrer Pflicht zur Rücksendung nichts wissen dürften die meisten in diesen Fällen (wenn überhaupt) viel zu spät reagieren um den Pfand noch zurück zu bekommen.

Leider gibt es in diesem Bereich noch keine Urteile ob eine solche Praxis rechtsgültig ist. Bislang wurde nur die pauschale Deaktivierungsgebühr von Simkarten von den Gerichten als nicht erlaubt eingestuft. Für den Kartenpfand und die Regelungen dazu fehlen bislang solche höchstrichterlichen Urteile. Allerdings gibt es ja genug Anbieter, die ihre Dienstleistungen auch ohne Pfand anbieten. Wer also bewusst den Anbieter auch danach aussucht, ob ein Pfand erhoben wird oder nicht, ist zumindest in diesem Bereich vor bösen Überraschungen am Vertragsende sicher.

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