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Verwirrung um Guthabenverfall: Neues Urteil?


Gestern meldetet der Nachrichtenticker der Online-Ausgabe der BILD-Zeitung (mit Datum 3.März 2011 16.21 Uhr):

… Restguthaben von Mobilfunk-Prepaid-Konten dürfen nicht verfallen, wenn der Kunde sein Konto nicht innerhalb einer vorgegebenen Zeit nachlädt. Nach einem Urteil des Landgerichts darf der beklagte Mobilfunkanbieter Handyguthaben auf Prepaid-Karten nicht verfallen lassen und auch nicht nach Ablauf einer vorbestimmten Frist deaktivieren. …

Auch in anderen Medien findet sich eine entsprechende Meldung. Die Nachricht an sich ist dabei nicht falsch. Guthaben auf Prepaid-Karten dürfen aktuell tatsächlich nicht ersatzlos verfallen, weil verschiedenen Gerichte darin eine unzulässige Benachteiligung des Kunden erkannt hatten. Die Prepaid-Anbieter auf dem deutschen Markt haben diese Vorgabe auch bereits umgesetzt und bieten jetzt an das Guthaben auszuzahlen wenn eine Karte gekündigt wird.

Allerdings ist das Urteil auf das sich die BILD-Zeitung hier bezieht bereits von 2006. Unter dem Aktenzeichen 12 O 458/05 entschied das Landgericht Düsseldorf am 23.08.2006 in der Sache und erklärte die Klauseln der AGB die den Guthabenverfall beschrieben für nichtig. Auch die Begründung mit dem impliziten Mindestumsatz findet sich in der Begründung des Urteils des LG Düsseldorf:

“… Der mögliche Verfall eines Prepaid-Guthabens führt indirekt zu einer Mindestumsatzverpflichtung, die der Verbraucher angesichts der Werbung für das Produkt (hier: “ohne Vertragsbindung”, “kein monatlicher Basispreis”, “keine Mindestlaufzeit”, “einfach aufladen und abtelefonieren bei voller Kostenkontrolle”) gerade meint umgehen zu können. Dieser Umstand führt zu einer deutlichen Verschiebung der Verhältnisse zwischen Leistung und Gegenleistung; umso mehr als der verfallende Betrag nicht in der Höhe begrenzt ist und durchaus eine Höhe von deutlich über 100 EUR erreichen kann. …” (Quelle)

Warum die BILD-Zeitung also jetzt, knapp 5 Jahre nach dem Urteil nochmal einen Beitrag dazu bringt und diesen auch wie eine aktuelle News aussehen lässt ist nicht nachvollziehbar. Auf der anderen Seite kann aber eigentlich auch nicht genug darauf hingewiesen werden, dass Kunden sich ihre Prepaid-Guthaben wieder auszahlen lassen können. Dieser Umstand ist vielen Kunden nach wie vor leider noch nicht bekannt.

Veröffentlich am: 04.Mrz 2011

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