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BASE: Kündigungen mit Nachspiel


Wie bereits berichtet hatte BASE Kunden gekündigt, die ihre Datenflatrate in großen Umfang genutzt hatten. Genauere Begründungen gab es dazu nicht, lediglich die Hinweise auf ein “mißbräuchliche Verwendung”.

Damit scheint die Angelegenheit aber noch nicht abgeschlossen, derzeit werden wohl von den Betroffenen Möglichkeiten geprüft, dagegen vorzugehen. Einige Verbraucherschutzzentralen halten die Vorgehensweise von BASE für unberechtigt, es gibt zum Beispiel bereits Urteile, die bei Flatrates eine mißbräuchliche Benutzung sehr eng definieren (AG Hamburg-Barmbeck, 25.07.2007 811A C 373/06). Insbesondere wird bemängelt, dass die Kunden nicht vorgewarnt wurden.

Die Verbraucherzentralen empfehlen Kunden, sich schriftlich an BASE zu wenden und eine Weiterführung des Vertrages zu verlangen. Auch eine genauere Erklärung warum gekündigt wurde sollte verlangt werden.

Die Diskussion um die Kündigungen weitet sich währendessen immer weiter aus (zum Beispiel hier, hier und hier oder hier).

Ob der Imageschaden durch diese Vorgehensweise seitens BASE die Einsparungen durch die Kündigung der Nutzer wert ist dar zumindest bezweifelt werden. Auf der einen Seite wird versucht einmöglichst einfaches Image aufzubauen mit Tarifen die jedem sofort klar sind, auf der anderen Seite gibt es dann solche Aktionen die Kunden verunsichern. Immerhin ist BASE nicht mehr allein in diesem Segment und muss sich den lukrativen Flatratemarkt mittlerweile mit einigen Discountern und Netzbetreibern teilen.

Auf der anderen Seite ist diese Vorgehensweise aber auch ein Chance für alle Kunden die bereits einen BASE Vertrag haben und diesen nicht mehr möchten. Es scheint zu reichen daueronline zu sein um BASE selbst zu einer vorzeitigen Kündigung zu bewegen.

Veröffentlich am: 10.Apr 2008

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