Die Bundesregierung hat gestern einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Verbraucher besser vor unerwünschten Werbeanrufen schützen soll. Im Gesetz sind unter anderem folgende Eckpunkte vorgesehen:
- Telefonanrufe sind nur bei vorheriger Zustimmung zulässig. Verstöße dagegen können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- Die Rufnummer darf nicht mehr unterdrückt werden. Wer dagegen verstößt muss mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen. Wie allerdings der Kunde nachweisen soll wer angerufen hat wenn keine Nummer vorliegt ist unklar.
- Das Widerrufsrecht wird ausgeweitet und umfasst künftig auch Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen. Diese können innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der schriftlichen Widerrufsbelehrung widerrufen werden. Dabei ist es egal ob der Telefonanruf unerlaubt war oder nicht, das Widerrufsrecht gibt es immer.
Wer also in Zukunft Werbeanrufe erhält ist nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes besser geschützt – egal ob die Anrufe rechtmäßig sind oder nicht.





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