Drittanbietersperre einrichten: Schutz gegen Abofallen und App-Abzocke

Schutz gegen Abofallen und App-Abzocke: Drittanbietersperre – Auf der Handyrechnung tauchen in vielen Fällen nicht nur die Kosten für SMS, Gespräche oder Internet auf, sondern in vielen Fällen werden auch Leistungen von Dritten über die Handyrechnung mit abgerechnet. Der Mobilfunk-Anbieter ist in solchen Fällen sozusagen Zahlungsdienstleister für Dritte. Diese Möglichkeit zum Bezahlen ist sehr bequem und wird deswegen auch von vielen Kunden genutzt. Allerdings gibt es oft auch Missbrauch mit dieser Form der Abrechnung: beispielsweise bei sogenannten Abofallen besteht hier die Gefahr, mit einem Klick einen Vertrag abzuschließen, der dann einmalig oder auch dauerhaft über die Handrechnung abgerechnet wird.

Dieses System wird von allen Anbieter und allen Netzen unterstützt, daher macht es keine Unterschied, ob man eine D1 Prepaid Sim nutzt, eine Vodafone Prepaid Karte hat oder Prepaid Tarife von O2 nutzt.

Die Abrechnung solcher Abos erfolgt dann oft über die normale Telefonrechnung udn über das Prepaid Guthaben. Dort tauchen dann die Kosten zwischen den normalen Telefongebühren auf (im Prepaid Bereich denn meistens im Einzelverbindungsnachweis). Wer seine Rechnung nicht regelmäßig genau prüft merkt oft erst nach Wochen oder Monaten, dass dort Abbuchungen zu finden sind die eigentlich nicht dort hin gehören. Die Kündigung solcher Abos ist schwer. Oft wissen die Betroffenen gar nicht, mit welchem Anbieter sie einen Vertrag geschlossen haben und so ist es auch sehr schwer die korrekten Runfnummern oder Ansprechpartner heraus zu finden. Ähnlich wie bei den Klingelton Abos kann es aber auch dem den Smartphone Abos helfen, einfach die bekannten Anbieter mit vorsorglichen Abmeldungen bzw. Kündigungen zu beschicken.

In diesen Fällen hat der Kunden nur die Möglichkeit, sich direkt an den Handyanbieter zu wenden und diese Rechnungsposten zu beanstanden. Früher hatten die Mobilfunk-Anbieter versucht, diese Pflichten auf den Kunden abzuwälzen. Bei BASE bekam man vor einigen Jahren noch den Hinweis:

„Aus unseren Unterlagen geht hervor, dass wir Sie bereits am 14. Dezember 2013 darüber informiert haben, dass Sie sich bitte an den entsprechenden Drittanbieter wenden möchten, um eine eventuelle Gutschrift zu erhalten.“

Mittlerweile hat sich aber die Verbrauchzentrale dem angebommen und gerichtlich geklärt, dass der Mobilfunk-Anbieter durchaus dafür zuständig ist und auch die Pflicht hat, hier mit dem Kunden zusammen zu arbeiten. Im Urteil (Az. 2 O 340/14) vom 26. November 2015 heißt es dazu recht verbraucherfreundlich, dass sich der Verbraucher mit seinen Beanstandungen nicht an den Drittanbieter wenden muss, sondern diese gegenüber dem Mobilfunkanbieter geltend machen kann.

Daher sollte man bei Posten auf der Handyrechnung, die man nicht zuordnen kann oder bei denen man weiß, dass man dafür nicht verwantwortlich ist, sich direkt an den eigenen Mobilfunk-Anbieter wenden. Schwieriger wir es, wenn es gar keine direkt Rechnung gibt. Dann sieht man nur einen immer geringer werdenden Guthabenstand, kann aber nicht zuordnen, warum das Guthaben weniger wird. Man kann aber in jedem Fall beim Anbieter immer auch eine vollständige Rechnungslegung aktivieren. Allerdings funktioniert das nur ab dem Zeitpunkt, an dem man sie aktiviert hat. Alle Abbuchungen davor werden leider nicht erfasst.

Wichtig dabei: die Anbieter setzen mittlerweile immer mehr auf Congstar Allnet Flat oder die Prepaid Allnet Flat bei O2). Das gilt aber NICHT für Handyabos und Premium-Dienste. Drittanbieter-Abrechnungen und Leistungen werden also auch bei Prepaid Flat separat und extra abgerechnet.

Schutz vor Abbuchungen: Drittanbietersperre

Wer erst gar nicht zulassen will, dass Dritte Kosten über die eigenen Handy-Rechnung einziehen, sollte von Anfang an eine sogenannte Drittanbietersperre einrichten. Damit verbieten man vereinfacht gesagt dem eigenen Mobilfunk-Betreiber, Kosten von Dritten abzurechnen. Es dürfen dann nur noch Beträge aus dem normalen Handyvertrag auf der Rechnung erscheinen. Mittlerweile sind auch alle Anbieter verflichtet, auf Wunsch des Kunden eine entsprechende Sperre einzurichten. Die Verbraucherzentrale rät dazu auch ausdrücklich und schreibt dazu:

Damit es gar nicht erst zu ungewollten Abbuchungen kommt, können Sie beim Mobilfunkunternehmen nach wie vor eine so genannte Drittanbietersperre einrichten lassen. Die können Sie per Brief beauftragen. Nutzen Sie hierfür diesen Musterbrief. Oder per E-Mail und oftmals auch über das Kundenportal oder eine Kunden-App Ihres Mobilfunkanbieters. Mit der Drittanbietersperre ist der Abrechnungsweg über die Handyrechnung zukünftig blockiert.

Bei vielen Mobilfunkanbietern kann man auch genauer eingrenzen, für welche Angebote die Sperre gelten soll. Wollen Sie also nicht gänzlich auf Dienste von Drittanbietern verzichten, sollten Sie sich bei Ihrem Mobilfunkanbieter informieren, ob eine Teilsperrung eingerichtet werden kann. Oft können Kategorien wie „Abo“, „Erotik“, „Software“ und weitere getrennt voneinander gesperrt oder zugelassen werden.

Allerdings sind die Varianten für die Sperrung bei den meisten Anbietern höchst unterschiedlich:

  • Deutsche Telekom Drittanbietersperre einrichten – Die Einrichtung der Drittanbietersperre erfolgt bei der Telekom und bei den meisten D1 Discountern unter der Kurzwahl 2202 oder aus dem Festnetz unter 0800 3 30 22 02 (jeweils kostenlos für Telekom Kunden). Dabei kann man entweder alle Dienstleistungen sperren oder auch nur eine bestimmte Kategorie. Derzeit gibt es drei Kategorien, die man separat sperren kann. Bei Unsicherheiten, wfür welche Kategorie man eine Drittanbieter-Sperre setzen sollte, ist es sinnvoll, entweder alle Kategorien zu sperren oder nochmal im Support nachzufragen, welchen Bereich man sperren sollte.
  • Vodafone Drittanbietersperre einrichten Bei Vodafone muss man sich nicht an den Kundenservice wenden, sondern kann bei Bedarf die Sperre direkt selbst einrichten. Dazu loggt man sich mit Nutzername und Passwort im Kundenbereich auf der Webseite von Vodafone ein und kann dann im Menüpunkt mobiles bezahlen die Drittanbietersperre hinterlegen. Auch Vodafone bietet die Mögichkeit zu entscheiden: man kann entweder nur Abos sperren oder nur Einzelkäufe oder auch beides.
  • Telefónica Drittanbietersperre einrichten: O2, E-Plus/Base, Fonic und weitere Discounter – Bei den Angeboten und Marken von O2/Telefonica muss man leider auch den Support bemühen, um eine Drittanbietersperren einzurichten. Dabei bietet das Unternehmen dann gleich mehrere Kategorien, die man einzeln oder auch alle sperren kann.
  • Mobilcom-Debitel Drittanbietersperre einrichten– Bei MD kann man die Sperre der Abbuchungen von Dritten ebenfalls direkt über den Kundenservice vornehmen. Man nutzt dazu entweder die normale Hotline von MD oder aber die Kurzwahl 22240.
  • Drillisch Drittanbietersperre einrichten – Bei den Drillisch Marken (beispielsweise Smartmobil, Maxxim, Simply oder WinSIM) kann man die Drittanbietrsperre ebenfalls über den Kundenservice sperren lassen. Hierzu sollte man den Support des eigenen Anbieters kontaktieren.
  • 1&1 Drittanbietersperre einrichten – Bei 1&1 kann man die Drittanbieter-Sperre entweder über die App oder auch im Kontrollcenter – also dem online Kundenbereich anlegen. Das Unternehmen bietet aber nur eine globale Kategorie. Man sperrt bei 1&1 entweder immer alles oder nichts.

Vor allem bei den Kategorien, die zur Sperrung zur Ausahl stehen, kann es immer wieder Unklarheiten geben, was genau nun darunter fällt und was auch nicht. Daher sollte man im Zweifel lieber die Sperrung direkt über den Kundensupport vornehmen lassen und dort nachfragen, ob auch wirklich der gewünschte Dienst gesperrt ist oder eben gleich alle Kategorien sperren.

Video: Congstar erklärt, wie man eine Drittanbieter-Sperre einrichtet

Kein Guthaben auf der Sim als Sicherheit?

Ist kein Guthaben mehr auf der Prepaid Karte, kann auch nichts mehr abgebucht werden. Das gilt auch für Handyabos und Drittanbieter. Damit haben Prepaid Karten eine eingebaute Schutzfunktion gegen solche Kosten, aber diese ist nicht komplett sicher. Die Anbieter versuchen immer wieder, die Gebühr abzubuchen und wenn dann wieder Guthaben vorhanden ist, kann es sein, dass direkt ein Handyabo abgerechnet wird und das aufgeladene Guthaben auf diese Weise direkt wieder verschwunden ist.

Daher ist es besser, die Abos direkt zu kündigen und eine Drittanbietersperren einzurichten, denn kein Guthaben schützt nur unzureichend vor solchen Abbuchungen.

Video: Verbraucherzentrale erklärt Schutz vor Handy-Abos

Die Mobilfunkgarantie als Sicherheit

Die sogenannte Mobilfunk-Garantie versucht, Drittleistungen und Schutz der Verbraucher zu vereinen. Ziel ist es, das Verbraucher die Leistungen Dritter gefahrlos über die Handrechnung abrechnen lassen können. Dafür geben die teilnehmenden Anbieter folgende Garantie:

Wir bieten unseren Mobilfunkkunden die Möglichkeit an, Verbindlichkeiten für Leistungen von Drittanbietern aus dem WAP/Web‐Billing insbesondere aus dem Abschluss von Verträgen in sogenannten AppStores, dem Erwerb von ÖPNV‐und Park‐Tickets oder dem Erwerb digitaler Güter im Internet über die Mobilfunkrechnung bzw. das Prepaid‐Guthaben zu begleichen. Um unseren Mobilfunkkunden ein erhöhtes Maß an Sicherheit bei dieser Zahlmethode zu gewährleisten, verpflichten wir uns, beanstandete Rechnungsbeträge aus Transaktionen mit Drittanbietern, die in diesem Verfahren abgerechnet werden, unter folgenden Voraussetzungen gutzuschreiben bzw. zu erstatten …

Bis zu 50 Euro sind keine Nachweise für Probleme notwendig, darüber hinaus sind Nachweise zu erbringen. Dazu gibt es eine Reihe von Ausschlussklauseln, aber generell ist dies eine Form um Anbrechnungen gegenüber Drittanbieter sicherer zu machen.

Die Liste der teilnehmenden Unternehmen kann hier eingesetzen werden: Liste Mobilfunkgarantie

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