Prepaid Sim: Alles zur Kündigung und Auszahlung des Guthabens

Eine Prepaid Karte ist schnell erworben, aber bei der Kündigung einer Karte tauchen immer wieder Fragen auf, denn oft wird Prepaid gleichgesetzt mit „Kein Vertrag“ und wo kein Vertrag ist, muss man an sich auch nicht kündigen. Daher fragen sich viele Nutzer:

  • Muss man eine Prepaid Karte überhaupt kündigen?
  • Kann man sich das Guthaben auszahlen lassen?
  • Wie kann man die Rufnummer mit zu einem anderen Anbieter mitnehmen?

Tatsächlich stellt aber natürlich auch eine Prepaidkarte einen rechtlichen Vertrag dar, wenn auch mir kurzer Laufzeit (also flexibel kündbar) und oft ohne monatliche Gebühren. Wenn man den Vertrag nicht nutzt zahlt man daher auch nichts. Trotzdem muss so ein Vertrag aber auch gekündigt werden vor allem in folgenden Fällen:

  • Bei der Mitnahme der Rufnummer.
  • Bei der Auszahlung des Guthabens.

In anderen Fällen kann man die Prepaidkarte auch liegen lassen, bis der Anbieter von sich aus kündigt und den Vertrag beendet.

Wir haben für die 3 großen Netzbetreiber (T-Mobile, Vodafone und O2) die wichtigsten Fakten zur Auszahlung des Guthabens und der Kündigung der Karten zusammengestellt um es möglichst einfach zu machen die Karten zu kündigen.

Wichtig: Man sollte in jedem Fall darauf achten, dass der Anbieter die Kündigung bestätigt. Damit ist dann die Karte rechtswirksam gekündigt und man kann sicher sein, dass die Kündigung auch angekommen ist und bearbeitet wurde.

Inhaltsüberblick

Prepaid Sim: Alles zur Kündigung und Auszahlung des Guthabens

Telekom Prepaid – Kündigung und Guthaben-Auszahlung

Für die normale Kündigung einer älteren Xtra-Prepaid Karte und auch der neuen MagentaMobil Prepaid Karte reicht ein formloses Schreiben an T-Mobile mit dem Hinweis das die Karte gekündigt wird. Die Telekom schreibt dazu in den AGB:

Das Vertragsverhältnis beginnt mit Freischaltung der SIM-Karte und läuft auf unbestimmte Zeit.

Das Vertragsverhältnis kann durch den Kunden ohne Einhaltung einer Frist und durch die Telekom mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen (Zusatzoptionen) können zu den bei der zusätzlichen Leistung vereinbarten Bedingungen und Fristen gekündigt werden.

Mit der Kündigung des Mobilfunk-Vertrages enden auch alle Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen (Zusatzoptionen). Die Kündigung einer zusätzlichen Leistung (Zusatzoption) lässt den zu Grunde liegenden Mobilfunk-Vertrag unberührt. Nach Vertragsbeendigung hat der Kunde Anspruch auf Erstattung eines eventuellen entgeltlich erworbenen bzw. aufgeladenen Restguthaben. Von der Telekom unentgeltlich überlassenes Guthaben (geschenktes Guthaben) wird dem Kunden nicht erstattet.

Die Adresse für das Kündigungsschreiben lautet:

Telekom Deutschland GmbH

Landgrabenweg 151

53227 Bonn

Soll ein Restguthaben ausgezahlt werden, muss das auf dem Kündigungsschreiben vermerkt sein. Darüber hinaus muss für die Auszahlung des Guthabens die alte Simkarte, eine Kopie des Personalausweises sowie die Bankverbindung auf die das Guthaben überwiesen werden soll mitgeschickt werden.

Für die Mitnahme der alten Rufnummer zu einen anderen Anbieter wird zudem noch eine Verzichtserklärung benötigt. Eine Vorlage für diese Erklärung gibt es hier: Verzichtserklärung Telekom

Vodafone (Callya) Kündigung und Guthaben-Auszahlung

Für die einfache Kündigung einer Callya-Prepaid Karte reicht ein formloses Schreiben an Vodafone mit dem Hinweis das die Karte gekündigt wird. Die Adresse für das Kündigungsschreiben lautet:

Vodafone D2 GmbH
Vodafone-Kundenbetreuung
40875 Ratingen

Soll ein Restguthaben ausgezahlt werden, muss das auf dem Kündigungsschreiben vermerkt sein. Darüber hinaus muss für die Auszahlung des Guthabens die alte Simkarte sowie die Bankverbindung auf die das Guthaben überwiesen werden soll mitgeschickt werden.

Für die Mitnahme der alten Rufnummer zu einen anderen Anbieter wird zudem noch eine Verzichtserklärung benötigt. Eine Vorlage für diese Erklärung gibt es hier:Verzichtserklärung_Vodafone / Callya

Für die Freigabe der Rufnummer berechnet Vodafone derzeit keine Gebühren. Dies ist mittlerweile gesetzlich so vorgeschrieben.

O2 Prepaid Kündigung und Guthaben-Auszahlung

Für die einfache Kündigung einer älteren Loop-Prepaid Karte (gilt auch für die neuere O2 Freikarten)  reicht ein formloses Schreiben an O2 mit dem Hinweis das die Karte gekündigt wird. Die alte Simkarte muss dabei mitgeschickt werden. Die Adresse für das Kündigungsschreiben lautet:

Telefonica Germany GmbH & Co. OHG
Georg-Brauchle-Ring 23-25
80992 München

Soll ein Restguthaben ausgezahlt werden, muss das auf dem Kündigungsschreiben vermerkt sein. Darüber hinaus muss für die Auszahlung des Guthabens die alte Simkarte sowie die Bankverbindung auf die das Guthaben überwiesen werden soll mitgeschickt werden. Man kann die Kündigung auch direkt im O2 Forum und im Kundenbereich vornehmen, dazu bietet O2 auch einen Online-Chat dafür an.

Bei O2 benötigt man keine Verzichtserklärung mehr. Die Rufnummer kann entweder selbst in der O2 App freigegeben werden und für eine reine Kündigung reicht eine Mail.

UPDATE: die ehemaligen Eplus Discounter wurden teilweise von O2 übernommen. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt dann dort ebenso wie bei O2.

Die Kündigung und Auszahlungen bei den Prepaid Discountern

Die Kündigung von Prepaid Tarifen bei den verschiedenen Prepaid Anbietern auf dem Markt folgt im Groben der Vorgehensweise bei den jeweiligen Netzbetreibern. Man sollte bei Schwierigkeiten in jedem Fall nochmal im Supportbereich nachfragen, wohin eine Kündigung zu richten ist – oft wird dann die Kündigung auch gleich so entgehen genommen und man muss gar kein extra Schreiben mehr aufsetzen.

Für die Auszahlung von Guthaben reicht es bei den meisten Discountern mittlerweile, bei der Kündigung auch eine Kontoverbindung mit anzugeben sowie der Hinweis, dass das Guthaben ausgezahlt werden soll. Eine Ausweiskopie und die Simkarte ist mittlerweile bei den meisten Prepaid-Discountern nicht mehr notwendig. Falls doch wird das der Anbieter mitteilen und die entsprechenden Unterlagen noch nachfordern.

Automatische Kündigung bei Inaktivität – Die Übersicht nach Anbietern und Netzen

Die nachfolgende Liste der Prepaid Anbieter mit ihrem Umgang mit inaktiven Simkarten ist nicht vollständig und umfasst nicht alle Anbieter. Wir haben aber versucht, die wichtigsten Prepaid Sim zu erfassen. Nachfragen und Hinweise dazu gerne in den Kommentaren.

  • Telekom (MagentaMobil Prepaid): Die Sim ist 23 Monate ohne Aufladung nutzbar, danach wird sie von der Telekom gekündigt, kann aber dann noch eine Monat reaktiviert/genutzt werden. Faktisch hat man also 24 Monate Laufzeit für die Telekom Prepaid Sim.
  • Vodafone (Callya Prepaid Karte): Die Sim kann bereits nach 2 Monaten ohne Nutzung gekündigt werden. Vodafone schreibt selbst zu dieser recht kurzen Frist: „Wenn Du Deine Prepaid-Karte länger als 90 Tage nicht nutzt, können wir Deinen CallYa-Vertrag kündigen. Du bekommst dazu eine SMS von uns. Möchtest Du Deine CallYa-Karte behalten? Dann hast Du nun 4 Wochen Zeit, der Kündigung zu widersprechen. Wie das geht, liest Du in der SMS.“
  • O2 (O2 Prepaid Sim): Die O2 Freikarte muss alle 6 Monate mit neuem Guthaben aufgeladen werden. O2 schreibt selbst in den FAQ zur Simkarte: „Achte darauf, dein Guthaben spätestens alle sechs Monate aufzuladen, da ansonsten der Anspruch auf die Rufnummer verfällt.“
  • Congstar (ebenso Nettokom und jamobil) : Congstar hat eine recht lange Frist für das Guthaben und es reicht eine Aufladung, um diese Frei neu zu starten. Generell müssen die Congstar Prepaid Sim (und nur diese) alle 15 Monate einmalig aufgeladen werden und sind dann für weitere 15 Monate gültig. Wer einmal im Jahr die Handykarten nachlädt (der Betrag ist dabei egal) ist daher auf der sicheren Seite.
  • Kaufland Mobil: Kaufland mobil gibt keine Frist an, in der man das Guthaben nutzen oder nachladen muss, sondern schreibt nur, dass das aufgeladene Guthaben unbefristet gültig ist. Im D1 Netz wäre der Discounter damit eine echte Ausnahme, getestet haben wir es bisher noch nicht.
  • EDEKA Smart: Die Marke scheint das Congstar System zu nutzen, denn es gelten die gleichen Regeln für die Gültigkeit von Prepaid Guthaben: „Nach 12 Monaten ohne eine Aufladung wird die EDEKA smart-Karte in eine dreimonatige passive Erreichbarkeitsphase umgeschaltet. Nach Ablauf dieser letzten Phase, also nach insgesamt 15 Monaten ohne Aufladen von Kartenguthaben wird die Karte unwiderruflich deaktiviert.
  • LIDL Connect: LIDL Connect kündigt die Prepaid Sim nach 12 Monaten ohne Aufladung. In den FAQ des Prepaid Discounter heißt es kurz und knapp: „Deine Lidl Connect SIM-Karte ist 12 Monate ab Aufladung gültig. Im 13. Monat kannst du nur noch angerufen werden. Lädst du deine SIM-Karte im 13. Monat nicht auf, wird sie deaktiviert.
  • Otelo Prepaid: Otelo arbeitet mit dem gleichen System wie LIDL Connect. Das Guthaben ist an sich unbegrenzt gültig, aber die Simkarte wir gekündigt, wenn man sie 12 Monate nicht aufgeladen hat.
  • FYVE Prepaid: FYVE macht es noch etwas komplexer und fordert innerhalb von 12 Monaten entweder eine Aufladung von neuem Prepaid Guthaben oder ein kostenpflichtiges Gespräch. SMS (auch wenn sie kostenpflichtig sind) zählen nicht. Fehlen diese Voraussetzungen wird die Sim Karte gekündigt.
  • Netzclub: Netzclub macht selbst in den FAQ keine Angaben dazu, wie lange Sim und und Guthaben gültig sind. Mit der *102# kann man aber Abfragen, wie lange das Guthaben noch aktiv ist und hier berichten viele Nutzer von bis zu 8 Jahren. Netzclub scheint also ein Anbieter zu sein, der mit am längsten Guthaben nutzbar hält. Mehr dazu: Dieses Prepaid Guthaben verfällt nicht | Netzclub Sim
  • ALDI Talk: ALDI macht die Dauer der Gültigkeit von Guthaben davon abhängig, wie viel Guthaben man nachlädt. 5 Euro sind 4 Monate gültig, 15 Euro 12 Monate und 30 Euro 24 Monate. Nach Ablauf dieser Zeit kann man noch 2 Monate Anrufe entgegen nehmen, danach werden die Sim abgeschaltet.
  • Free Prepaid / Discotel / Smartmobil Prepaid: Die drei Prepaid Marken nutzen an sich das gleiche System und setzen daher auch auf gleiche Fristen: keine. Discotel schreibt selbst zur Gültigkeit von Guthaben (und das gilt auch für die anderen Anbieter): „Das aufgeladene Guthaben muss bei discoTEL nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums abtelefoniert werden, denn es ist unbegrenzt gültig.“
  • Tchibo Mobil: Das Guthaben von Tchibo ist laut Abfrage sehr lange gültig. Allerdings kündigt der Discounter aktiv, wenn die Simkarte 12 Monate lange nicht aktiv genutzt wurde. Was als aktive Nutzung gilt, wird leider nicht mitgeteilt, aber kostenpflichtige Verbindungen oder eine Aufladung gehören sicher dazu.
  • Blau Prepaid:
  • Fonic / Fonic Mobile: Fonic schreibt in den FAQ, das Guthaben unbegrenzt gültig ist. Dort heißt es „Ihr Guthaben bei FONIC ist unbegrenzt gültig„. Allerdings gibt es auch Hinweise, dass Fonic ab und an inaktive Simkarten kündigt – so wirklich unbegrenzt kann man also die Handykarten dann doch nicht nutzen.
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14 Gedanken zu „Prepaid Sim: Alles zur Kündigung und Auszahlung des Guthabens“

  1. T-Mobile hat meine Prepait-karte zu 1 Monat per SMS gekündigt, wenn ich nicht auflade.Habe aber noch 30 Euro Guthaben!
    Ist das ein Virus? Oder rechtens von T-Mobile.

  2. Rechtens. Entweder Du investierst alle Jahr mindestens ein Mal kostenpflichtig (!) in einen Kurzanruf oder in eine SMS; oder Du musst aufladen, damit die SIM nicht deaktiviert wird. Solche nützlichen Infos finden sich auf
    http://www.t-mobile.de/privat/0,1788,1-_,00.html
    T-Mobile –> Hilfe & Service –> Fragen & Antworten –> häufige Fragen, 10 mal 10 an der Zahl

  3. Präzisierung: Wenn man bei den häufigen Fragen als Suchwort Kündigung eingibt, erhält man 18 Treffer, u.a. Kann eine X-tra Karte gekündigt werden? oder Wie lange ist meine X-tra Karte gültig?

  4. Wie ist die Auszahlug eines Guthabens bei einer Congstar-Prepaid-Karte möglich? Nachgekauft wird dafür ja eine T-Mobile x-tra zur Aufladung. Kündigung und Aufforderung zur Auszahlung des Restguthabens dann an wen?

  5. Das Guthaben wir ja auch die Congstar Karte geladen und auch nur mit Congstar besteht ein Vertragsverhältnis. Alle Schreiben müssen daher direkt an Congstar gehen.

  6. Kann ja!mobil mein Restguthaben ohne
    weiters nach 1 Jahr einfach einbehalten
    und mir mit Frist von 1 Monat kündigen?

  7. Habe meine Medion mobile prepaid-Karte ordnungsgemÃ¤ß schriftlich zusammen mit einer Verzichtserklärung vor über zwei Wochen gekündigt, um mit beantragter Rufnummernportierung zu Fonic zu wechseln. (Das Restguthaben beträgt zzt.über 30, Euro!) Medion mobile weigert sich bislang – ohne Erklärung – die Portierung durch Fonic vonstatten gehen zu lassen! Benötige ich nun die Verbraucherschutzzentrale Berlin oder geht´s auch friedlicher?

  8. Ich habe bei blau.de eine Prepaid Karte und muß nach 1 Jahr neu aufladen, auch wenn noch genug Restguthaben drauf ist.
    Frage, läßt sich dieser Tarif ändern, indem ich nur auflade wenn der Betrag verbraucht ist?
    Oder muß ich diesen Vertrag kündigen, um andere Zahlungsbedingungen zu erhalten ?
    Wieviel Abzug erfolgt bei Kündigung , wenn noch ein Restguthaben vorhanden ist ?

    Ich bitte um Mail Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    K.Ußkurat

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