Eine Prepaid Karte ist schnell erworben, aber bei der Kündigung einer Karte tauchen immer wieder Fragen auf, denn oft wird Prepaid gleichgesetzt mit „Kein Vertrag“ und wo kein Vertrag ist, muss man an sich auch nicht kündigen. Daher fragen sich viele Nutzer:
- Muss man eine Prepaid Karte überhaupt kündigen?
- Kann man sich das Guthaben auszahlen lassen?
- Wie kann man die Rufnummer mit zu einem anderen Anbieter mitnehmen?
Tatsächlich stellt aber natürlich auch eine Prepaidkarte einen rechtlichen Vertrag dar, wenn auch mir kurzer Laufzeit (also flexibel kündbar) und oft ohne monatliche Gebühren. Wenn man den Vertrag nicht nutzt zahlt man daher auch nichts. Trotzdem muss so ein Vertrag aber auch gekündigt werden vor allem in folgenden Fällen:
- Bei der Mitnahme der Rufnummer (aber auch nicht immer)
- Bei der Auszahlung des Guthabens
In anderen Fällen kann man die Prepaidkarte auch liegen lassen, bis der Anbieter von sich aus kündigt und den Vertrag beendet.
Wir haben für die 3 großen Netzbetreiber (T-Mobile, Vodafone und O2) die wichtigsten Fakten zur Auszahlung des Guthabens und der Kündigung der Karten zusammengestellt um es möglichst einfach zu machen die Karten zu kündigen.
Wichtig: Man sollte in jedem Fall darauf achten, dass der Anbieter die Kündigung bestätigt. Damit ist dann die Karte rechtswirksam gekündigt und man kann sicher sein, dass die Kündigung auch angekommen ist und bearbeitet wurde.
Prepaid Sim: Alles zur Kündigung und Auszahlung des Guthabens
Telekom Prepaid – Kündigung und Guthaben-Auszahlung
Für die normale Kündigung einer älteren Xtra-Prepaid Karte und auch der neuen MagentaMobil Prepaid Karte reicht ein formloses Schreiben an T-Mobile mit dem Hinweis das die Karte gekündigt wird. Die Telekom schreibt dazu in den AGB:
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Freischaltung der SIM-Karte und läuft auf unbestimmte Zeit.
Das Vertragsverhältnis kann durch den Kunden ohne Einhaltung einer Frist und durch die Telekom mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen (Zusatzoptionen) können zu den bei der zusätzlichen Leistung vereinbarten Bedingungen und Fristen gekündigt werden.
Mit der Kündigung des Mobilfunk-Vertrages enden auch alle Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen (Zusatzoptionen). Die Kündigung einer zusätzlichen Leistung (Zusatzoption) lässt den zu Grunde liegenden Mobilfunk-Vertrag unberührt. Nach Vertragsbeendigung hat der Kunde Anspruch auf Erstattung eines eventuellen entgeltlich erworbenen bzw. aufgeladenen Restguthaben. Von der Telekom unentgeltlich überlassenes Guthaben (geschenktes Guthaben) wird dem Kunden nicht erstattet.
Die Adresse für das Kündigungsschreiben lautet:
Telekom Deutschland GmbH
Landgrabenweg 151
53227 Bonn
Soll ein Restguthaben ausgezahlt werden, muss das auf dem Kündigungsschreiben vermerkt sein. Darüber hinaus muss für die Auszahlung des Guthabens die alte Simkarte, eine Kopie des Personalausweises sowie die Bankverbindung auf die das Guthaben überwiesen werden soll mitgeschickt werden.
Für die Mitnahme der alten Rufnummer zu einen anderen Anbieter wird zudem noch eine Verzichtserklärung benötigt. Eine Vorlage für diese Erklärung gibt es hier: Verzichtserklärung Telekom
Vodafone (Callya) Kündigung und Guthaben-Auszahlung
Für die einfache Kündigung einer Callya-Prepaid Karte reicht ein formloses Schreiben an Vodafone mit dem Hinweis das die Karte gekündigt wird. Die Adresse für das Kündigungsschreiben lautet:
Vodafone D2 GmbH
Vodafone-Kundenbetreuung
40875 Ratingen
Soll ein Restguthaben ausgezahlt werden, muss das auf dem Kündigungsschreiben vermerkt sein. Darüber hinaus muss für die Auszahlung des Guthabens die alte Simkarte sowie die Bankverbindung auf die das Guthaben überwiesen werden soll mitgeschickt werden.
Für die Mitnahme der alten Rufnummer zu einen anderen Anbieter wird zudem noch eine Verzichtserklärung benötigt. Eine Vorlage für diese Erklärung gibt es hier:Verzichtserklärung_Vodafone / Callya
Für die Freigabe der Rufnummer berechnet Vodafone derzeit keine Gebühren. Dies ist mittlerweile gesetzlich so vorgeschrieben.
O2 Prepaid Kündigung und Guthaben-Auszahlung
Für die einfache Kündigung einer älteren Loop-Prepaid Karte (gilt auch für die neuere O2 Freikarten) reicht ein formloses Schreiben an O2 mit dem Hinweis das die Karte gekündigt wird. Die alte Simkarte muss dabei mitgeschickt werden. Die Adresse für das Kündigungsschreiben lautet:
Telefonica Germany GmbH & Co. OHG
Georg-Brauchle-Ring 23-25
80992 München
Soll ein Restguthaben ausgezahlt werden, muss das auf dem Kündigungsschreiben vermerkt sein. Darüber hinaus muss für die Auszahlung des Guthabens die alte Simkarte sowie die Bankverbindung auf die das Guthaben überwiesen werden soll mitgeschickt werden. Man kann die Kündigung auch direkt im O2 Forum und im Kundenbereich vornehmen, dazu bietet O2 auch einen Online-Chat dafür an.
Bei O2 benötigt man keine Verzichtserklärung mehr. Die Rufnummer kann entweder selbst in der O2 App freigegeben werden und für eine reine Kündigung reicht eine Mail.
UPDATE: die ehemaligen Eplus Discounter wurden teilweise von O2 übernommen. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt dann dort ebenso wie bei O2.
Die Kündigung und Auszahlungen bei den Prepaid Discountern
Die Kündigung von Prepaid Tarifen bei den verschiedenen Prepaid Anbietern auf dem Markt folgt im Groben der Vorgehensweise bei den jeweiligen Netzbetreibern. Man sollte bei Schwierigkeiten in jedem Fall nochmal im Supportbereich nachfragen, wohin eine Kündigung zu richten ist – oft wird dann die Kündigung auch gleich so entgehen genommen und man muss gar kein extra Schreiben mehr aufsetzen.
Für die Auszahlung von Guthaben reicht es bei den meisten Discountern mittlerweile, bei der Kündigung auch eine Kontoverbindung mit anzugeben sowie der Hinweis, dass das Guthaben ausgezahlt werden soll. Eine Ausweiskopie und die Simkarte ist mittlerweile bei den meisten Prepaid-Discountern nicht mehr notwendig. Falls doch wird das der Anbieter mitteilen und die entsprechenden Unterlagen noch nachfordern.
Kann inaktives Guthaben noch ausgezahlt werden?
Es ist möglich, inaktives Prepaid-Guthaben auszuzahlen. Die gute Nachricht ist, dass Ihr Guthaben in der Regel nicht verfällt, auch wenn die SIM-Karte inaktiv ist. Die Anbieter sind verpflichtet, Ihnen das Restguthaben auszuzahlen, und dürfen dafür keine Gebühren verlangen.
Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:
- Recht auf Auszahlung: Nach der Kündigung oder Deaktivierung Ihres Prepaid-Vertrags haben Sie das Recht, Ihr Restguthaben zurückzufordern.
- Antrag auf Auszahlung: In der Regel müssen Sie aktiv bei Ihrem Anbieter anfragen, um die Auszahlung zu veranlassen. Dies geschieht oft über den Kundenservice.
- Fristen: Es gibt keine einheitlichen Fristen, aber viele Anbieter haben spezifische Regelungen, die Sie beachten sollten. Es ist ratsam, sich schnellstmöglich um die Auszahlung zu kümmern.
- Keine Gebühren: Ihr Anbieter darf Ihnen für die Auszahlung des Guthabens keine Gebühren berechnen.
Ich schreibe bereits seit 2006 rund um die Themen Prepaid, Mobilfunk und Kommunikation und begleite die Entwicklungen auf dem Markt seit dieser Zeit intensiv und durchaus auch kritisch. Das Internet hat in diesem Segment viel verändert und ist zu einer wichtigen Informationsquellen geworden, die vielfach die Mobilfunk-Fachgeschäfte abgelöst hat. Sollte es Fragen oder Anmerkungen zum Artikel geben – gerne in den Kommentaren oder auch direkt in den soazialen Netzwerken. Mehr zu mir: Wer schreibt hier?
T-Mobile hat meine Prepait-karte zu 1 Monat per SMS gekündigt, wenn ich nicht auflade.Habe aber noch 30 Euro Guthaben!
Ist das ein Virus? Oder rechtens von T-Mobile.
Rechtens. Entweder Du investierst alle Jahr mindestens ein Mal kostenpflichtig (!) in einen Kurzanruf oder in eine SMS; oder Du musst aufladen, damit die SIM nicht deaktiviert wird. Solche nützlichen Infos finden sich auf
http://www.t-mobile.de/privat/0,1788,1-_,00.html
T-Mobile –> Hilfe & Service –> Fragen & Antworten –> häufige Fragen, 10 mal 10 an der Zahl
Präzisierung: Wenn man bei den häufigen Fragen als Suchwort Kündigung eingibt, erhält man 18 Treffer, u.a. Kann eine X-tra Karte gekündigt werden? oder Wie lange ist meine X-tra Karte gültig?
Wie ist die Auszahlug eines Guthabens bei einer Congstar-Prepaid-Karte möglich? Nachgekauft wird dafür ja eine T-Mobile x-tra zur Aufladung. Kündigung und Aufforderung zur Auszahlung des Restguthabens dann an wen?
Das Guthaben wir ja auch die Congstar Karte geladen und auch nur mit Congstar besteht ein Vertragsverhältnis. Alle Schreiben müssen daher direkt an Congstar gehen.
Kann ja!mobil mein Restguthaben ohne
weiters nach 1 Jahr einfach einbehalten
und mir mit Frist von 1 Monat kündigen?
Habe meine Medion mobile prepaid-Karte ordnungsgemÃ¤ß schriftlich zusammen mit einer Verzichtserklärung vor über zwei Wochen gekündigt, um mit beantragter Rufnummernportierung zu Fonic zu wechseln. (Das Restguthaben beträgt zzt.über 30, Euro!) Medion mobile weigert sich bislang – ohne Erklärung – die Portierung durch Fonic vonstatten gehen zu lassen! Benötige ich nun die Verbraucherschutzzentrale Berlin oder geht´s auch friedlicher?
Was gab es denn als Antwort von Medionmobile? Oder kam gar nichts zurück?
Muss ich eine Verzichtserklärung und eine Kündigung an Vodafone schicken oder reicht die Verzichtserklärung?
Ich habe bei blau.de eine Prepaid Karte und muß nach 1 Jahr neu aufladen, auch wenn noch genug Restguthaben drauf ist.
Frage, läßt sich dieser Tarif ändern, indem ich nur auflade wenn der Betrag verbraucht ist?
Oder muß ich diesen Vertrag kündigen, um andere Zahlungsbedingungen zu erhalten ?
Wieviel Abzug erfolgt bei Kündigung , wenn noch ein Restguthaben vorhanden ist ?
Ich bitte um Mail Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
K.Ußkurat
Prepaid-Karte Magenta Mobil Start kann auch online unter https://mein.t-mobile.de/cpc?shortcut=kuendigung gekündigt werden und für das Auszahlen des Restguthabens füllt man online dieses Formular hier aus https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/mobilfunk/prepaid-restguthaben-auszahlung.