Rufnummern-Mitnahme oder Portierung (RNP) bedeutet, die alte Rufnummer nach dem Ende eines alten Vertrages mit zu einem neuen Anbieter zu nehmen. Rufnummern sind häufig sehr individuell wie eine Emailadresse oder ein Name, deshalb wurde den Kunden das Recht auf die eigene Rufnummer zugesichert. Seit dem 1.11.2002 sind Anbieter daher verpflichtet, eine Rufnummernmitnahme zu einem neuen Anbieter zu ermöglichen.
Dies muss allerdings nicht kostenfrei geschehen, die Altanbieter dürfen bis zu 30.72 Euro für die Freigabe der Rufnummer in Rechnung stellen. Bei den meisten Anbietern kostet die Rufnummernmitnahme um die 25 Euro. Für eine eingehende Portierung verlangen die meisten Anbieter keine Gebühren, der neue Anbieter nimmt alte Rufnummern also kostefrei an.
Einige Anbieter (insbesondere im Eplus Prepaid Bereich) erlauben auch keine eingehenden Portierungen, weil die technischen Möglichkeiten dafür fehlen. Dafür bieten diese Anbieter die Möglichkeit, sich vorab die Rufnummer auszussuchen. Meist geschieht dies über einen Zufallsgenerator, dort kann man so lange durchtesten bis man eine schöne und einfach zu merkende Nummer bekommt. Vielfach werden auch sogenannte VIP-Nummern angeboten mit leicht zu merkenden Kombinationen. VIP-Nummern kosten allerdings häufig extra.
Leider weiß man dank Rufnummernmitnahme nicht mehr 100% bereits aus der Nummer welches Netz der andere nutzt. Dieses lässt sich aber per Kurzwahl abfragen:
T-D1 Telekom / T-Mobile
4387 kostenlos von D1
D2 Vodafone
12313 kostenlos vonVodafone
e-plus
10667 kostenlos von e-plus
O2
per SMS kostenlos unter 4636 (SMS-Text: NETZ VorwahlRufnummer)
Vorgehensweise und Fristen:
Damit der neue Anbieter eine Portierung durchführen kann, muss der Altvertrag gekündigt sein. Bei Prepaid Verträgen genügt hierfür in der Regel eine Verzichtserklärung. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten dabei die Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) des Neuvertrages mit den Daten des Altvertrages übereinstimmen, da es sonst zu Zuordnungsprobleme kommen kann und der alte Anbieter möglicherweise die Portierung ablehnt.
Die Fristen für eine Portierung sind bei vielen Anbieter gleich: ab 4 Monate vor dem Kündigungstermin kann eine Portierung beantragt werden und bis zu einen Monat danach ebenfalls. Nach dem Monat wird die Nummer gelöscht und das Recht auf die Nummer erlischt.
Die Portierung selbst erfolgt dann meist innerhalb weniger Stunden – wenn es zu keinen Problemen kommt, kann man die neue Nummer am Tag des Vetragswechsels sofort nutzen.

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