Handy-Kündigung – was man beachten sollte

Einen Handy-Vertrag abzuschließen ist leicht (manchmal sogar schon zu leicht), bei einer Kündigung dagegen stehen die Kunden meistens allein da und bekommen erst Anrufe von der Kundenbetreuung wenn die Kündigung erfolgreich war. Wichtige für die korrekte Kündigung eines Handyvertrags sind dabei die Fristen und die Laufzeiten der Verträge.

Derzeit laufen die meisten Handyverträge immer mindestens 2 Jahren und können mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt werden. Die Kündigung muss also spätestens nach 1 Jahr und 9 Monaten beim Anbieter ankommen. Falls nicht verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr und kann ebenfalls wieder mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt werden. Das Ende der Vertragslaufzeit ist dabei immer in den Unterlagen vermerkt und kann auch beim Kundenservice nachgefragt werden. Eine Kündigung muss aber nicht mit einem Datum ausgestellt werden, es reicht auch der Hinweis „zum nächstmöglichen Zeitpunkt„.

Wichtig dabei: Es zählt, wann die Kündigung beim Anbieter ankommt, nicht wann sie abgeschickt wurde. Wer sicher gehen will, dass eine Kündigung fristgerecht eingeht kann diese per Einschreiben verschicken. Meistens reicht jedoch auch ein einfacher Brief. Die Kündigungsbestätigung sollte man aber auf jeden Fall aufbewahren und auch nachfragen falls die Kündigung nicht innerhalb von 10 Tagen bestätigt wurde.

Für die Mitnahme der alten Rufnummer gelten gesonderte Fristen. Diese kann frühestens 4 Monate von und spätestens 30 Tage nach der Kündigung des Mobilfunkvertrages beantragt werden. Die Anbieter sind mittlerweile verpflichtet, die alte Rufnummer freizugeben, allerdings dürfen sie dafür Gebühren verlangen. Je nach Anbieter werden für die Freigabe der Nummer 25 bis 30 Euro berechnet. Die Rufnummernmitnahme sollte direkt beim neuen Anbieter beantragt werden, eine separate Information an den alten Anbieter ist dabei nicht notwendig. Der neue Anbieter kümmert sich auch um die Übertragung der Rufnummer. Dabei ist es jedoch wichtig, dass die Daten des Inhabers der alten Rufnummer mit denen des neuen Inhabers identisch sind sonst kann es zu Verzögerungen und Problemen kommen.

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1 Gedanke zu „Handy-Kündigung – was man beachten sollte“

  1. Ãœber dieses Thema ärgere ich mich immer wieder. Ich war nun 2 Jahre bei T-Mobile (kaufte damals das Bold9000 Blackberry im Vertrag da) und blauäugig wie ich bin, wurde ich auch falsch beraten. So hatte mein Tarif nicht, wie erst vermutet, eine Internetflatrate, sondern nur eine E-Mail Push Flatrate. Da wird das Blackberry direkt garnichtmal so nützlich.

    Die Kündigung war auch ein Akt. Während man im völlig unübersichtlichen Kundencenter mit 1-2 Klicks neue Optionen hinzubuchen kann, den Vertrag verlängern, oder einen neuen abschliessen, muss man fast schon Detektiv Conan sein um in den FAQs herauszufinden, wie man eigentlich einen Vertrag kündigt. Nach einem Gezedere von 3-4 Wochen, bekam ich nun endlich die Bestätigung meiner Kündigung, aber die bekam ich auch erst auf E-Mail Anfrage zugegeschickt

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