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Der EU-Tarif


Der EU-Tarif wurde 2007 von der Europäischen Union eingeführt und regelt verbindlich die Obergrenzen für Gesprächskosten im europäischen Ausland. Der Tarif gilt allerdings nur in den Mitgliedsstaaten der EU, alle anderen europäischen Staaten sind davon ausgenommen.

In der Grafik rechts (Quelle: Wikipedia) ist der Geltungsbreich blau markiert.

Der EU-Tarif legt die Obergrenzen für Gespräche im Ausland wie  folgt fest:

ab 2007

  • 58.31 Cent pro Minute für abgehende Gespräche im Ausland
  • 28.56 Cent pro Minute für ankommende Gespräche im Ausland

ab 30.08.2008

  • 54.74 Cent pro Minute für abgehende Gespräche im Ausland
  • 26.18Cent pro Minute für ankommende Gespräche im Ausland

ab 30.08.2009

  • 51.17 Cent pro Minute für abgehende Gespräche im Ausland
  • 22.61 Cent pro Minute für ankommende Gespräche im Ausland

Gespräche im europäischen Ausland sind damit immer noch teurer als Gespräche in Deutschland, als Verbraucher weiß man aber nun, mit welchen Gesprächskosten man maximal zu rechnen hat.

Die Tarifinformationen müssen auch jeweils von Anbieter bei Ankunft in einem anderen europäischen land bereitgestellt werden.

Wer sich außerhalb der EU bewegt zahlt nach wie vor die extrem hohem Auslandsgebühren einiger Anbieter. In diesen Bereichen ist es sinnvoll entweder ganz auf das Handy zu verzichten, oder aber zu einem Spezialanbieter für Auslandstarife zu wechseln.

Veröffentlich am: 04.Jul 2008

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2 Kommentare zu

  1. marko bohne #

    die eu hat auslandstarife mehrmals gesenkt,was ist mit sondernummern warum wird dort nichts getan

    12. Dezember 2009 at 14:39

Trackbacks/Pingbacks

  1. Allgemein » Telefonieren im Urlaub - 9. Juli 2008

    [...] bereits angenommen und für Urlaube in europäischen Ländern (der EU) einen speziellen EU-Tarif festgelegt, der für die Mobilfunk-Kosten im Ausland Maximalbeträge festlegt. Wer in [...]

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