Was die neue GEZ-Gebühr für Smartphone-Nutzer bedeutet

Bisher war das Smartphone als modernes Empfangsgerät zwar gebührenpflichtig, aber recht günstig: Wer angab, nur ein Handy zu besitzen, aber keinen Fernseher zu haben, zahlte im Monat nur die Grundgebühr von 5,76 Euro. Mit den Änderungen der Gebühr ändert sich dies; auch für Nutzer, die nur ihr Handy für den Zugriff auf Fernsehen oder Internet nutzen und sonst kein weiteres Gerät besitzen, wird es jetzt teurer.

Denn aus der „GEZ-Gebühr“ wurde zum 1. Januar 2013 der „AZDBS“ – der „ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice“. Und mit den Änderungen zahlt jetzt jeder Haushalt, ganz egal, ob er überhaupt Geräte besitzt und wie viele das sind, pauschal 17,98 Euro Rundfunkgebühr im Monat. Das ist ärgerlich für alle, die gar keine Geräte oder eben nur ein Smartphone besitzen. Gezahlt werden muss trotzdem der volle Betrag. Eine Ersparnis bringt die neue Regelung für Familien mit erwachsenen Kindern oder Großeltern in einem gemeinsamen Haushalt, die bisher mehrfach bezahlen mussten, oder für Wohngemeinschaften. Dort wird der Beitrag nun nur noch einmal fällig.

Die einzige Ausnahme: Für Empfänger von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung, sowie für Studierende und Auszubildende, die BAföG beziehen, gibt es allerdings nach wie vor die Möglichkeit, sich von der Gebühr befreien zu lassen. Auch Menschen mit Behinderung (Merkzeichen „RF“) zahlen monatlich nur 5,99 Euro, Taubblinde sind von der Gebühr weiterhin völlig befreit.

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