Prepaid-Karte abgelaufen oder deaktiviert – was nun?

Prepaid-Karte abgelaufen oder deaktiviert – was nun? – Derzeit deaktivieren die meisten Anbieter im Telekommunikationsbereich die Prepaidkarten nach 12 bis 13 Monaten ohne Aktivität. Je nach Anbieter wird eine Aufladung oder eine kostenpflichtige Verbindung (zum Beispiel ein Gespräch, eine SMS oder eine Internetverbindung) als Aktivität gewertet. Liegt die letzte Aktivität zu lange zurück, wird per SMS darauf aufmerksam gemacht. Das nützt natürlich nichts, wenn die Simkarte nur in der Schublade liegt. Das passiert sogar häufiger als gedacht. So schreibt ein Nutzer im O2 Forum:

seit kurzem zeigt mir mein Handy Display “SIM INAKTIV” an. Ich besitze die Karte seit etwa drei Jahren und habe einen O2o Vertrag der ständig fortläuft. Da ich mich im Ausland befinde, ist es mir unmöglich, O2 zu kontaktieren, benötige dieses Handy aber dringend.

Ist die Prepaidkarte abgelaufen bzw. wurde deaktiviert, bucht sich die Karte nicht mehr in das Netz ein, wenn sie im Handy genutzt wird. In der Regel kommt dann eine Fehlermeldung wie “ungültige Simkarte” oder “nur Notrufe möglich”. Das ist dann meist ein Hinweis darauf, dass die Karte wirklich abgelaufen ist. Man kann sich in dem Fall einen neuen Prepaid Anbieter im Prepaid Vergleich suchen (vielleicht mit etwas längerer Laufzeit) oder aber versuchen, die Karte zu reaktivieren. Dazu haben wir hier einige Hinweise zusammengestellt.

TIPP: Wer sich Ärger mit abgelaufenen Sim ersparen will, sollte auf Prepaid ohne Laufzeit zurückgreifen. Allerdings gibt es nur wenigen Anbieter auf dem Markt, die noch komplett ohne Laufzeit auskommen. Alternative können auch kostenlose Simkarten sein – diese laufen zwar auch ab, aber dann hat man wenigstens nichts dafür bezahlt.

Inhaltsüberblick

Schritt 1 – ist die Karte wirklich abgelaufen?

Die gleichen Fehlermeldungen können auch kommen, wenn die Karte defekt ist. Beispielsweise scheuern sich die Kontakte auf der Simkarte ab und zu ab und daher sollte man prüfen, ob die Handykarte wirklich bereits abgelaufen ist oder eventuell ein defekt vorliegt. Hier kann entweder der Support des Anbieter helfen oder man schaut selbst im Online-Kundenbereich nach. In der Regel wird mit Ablauf der Karte auch der Zugang zum Kundenbereich deaktiviert. Kann man sich dort noch einloggen, ist die Karte auch noch aktiv. Dann liegt möglicherweise wirklich ein Defekt vor und es ist sinnvoller, eine Ersatzkarte zu bestellen. In der Regel ist es beim Anbieter auch kostenfrei, wenn die Simkarte defekt ist. Dann wird ohne weitere Kosten eine neue Sim zugeschickt. Allerdings ist das nicht bei allen Anbietern so, daher sollte man besser nachfragen, ob durch eine neue Handykarte Kosten entstehen.

Schritt 2 – Versuchen die Karte zu reaktivieren

Auch wenn die Karte schon inaktiv ist, gibt es ein Zeitfenster von einem bis zwei Monate nach Abschaltung, innerhalb dessen die Karte durch eine Aufladung wieder aktiviert werden kann. Bevor man allerdings Geld auf eine möglicherweise nicht mehr zu aktivieren Karte lädt, sollte man sicher stellen, dass eine Reaktivierung auch wirklich möglich ist. Das geht am einfachsten in dem man den Kundenservice des Anbieters nutzt. Die Mitarbeiter können schnell herausfinden, ob die Karte reaktivierbar ist oder nicht. In vielen Fällen wird durch einen solchen Anruf eine abgelaufene Karte auch gleich wieder aktiviert, ohne das man Geld aufladen muss.

Prinzipiell gilt: D1 Prepaid Anbieter und Vodafone Prepaid Sim laufen meistens recht lang – hier liegen die Aktivitätszeiträume bei 12 bis 15 Monaten ohne Aufladung. Bei den O2 Netz Prepaid Anbietern ist teilweise bereits nach 6 Monaten Schluss – in diesem Netz muss man also vergleichsweise aktiv sein. Lebara hat es richtig eilig: bereits nach 90 Tagen werden die Sim Karten abgeschaltet, wenn sie nicht genutzt werden.

Falls nicht hat man in solchen Fällen auch die direkte Bestätigung, dass sie Simkarte gekündigt wurde und kann sich um einen neuen Tarif oder eine neue Handykarte kümmern. Durch den Anruf beim Support (oder auch die Mail oder das Forum) hat man also in jeden Fall Klarheit, egal wie der Fall nun genau liegt.

VIDEO: Was tun, wenn O2 kündigt?

Schritt 3 – Guthaben auszahlen lassen

Falls sich die Prepaid Karte auch über den Kundenservice nicht mehr aktivieren lässt (beispielsweise weil die Nummer bereits wieder vergeben ist), bleibt nur noch, sich eine neue Handykarte zu suchen. Man sollte dem Anbieter aber auch keine Fall das Guthaben auf der abgelaufenen Karte schenken. Anbieter sind mittlerweile verpflichtet, dieses Guthaben auf Anforderung wieder auszuzahlen. Die meisten Betreiber benötigen dafür die Unterlagen und eine Kontonummer auf die das Guthaben ausgezahlt werden soll. Auch Gebühren für eine solche Auszahlung werden mittlerweile als unzulässig angesehen. Die Verbraucherzentrale hat zu diesem Thema bereits einige erfolgreiche Verfahren geführt.

Insgesamt sind inaktive Simkarten also nicht zwangsläufig verloren und auch deaktivierte Karten lassen sich unter Umständen wieder aktiv schalten. In solchen Fällen muss man als Kunde aber in jedem Fall aktiv werden – nur wenn man sich um die Reaktivierung kümmert, kann man die Tarife auch wieder nutzbar bekommen.

Schritt 4: alte Rufnummer mitnehmen

Um Ihre alte Handynummer von einem Prepaid-Anbieter zu einem anderen mitzunehmen, müssen Sie einen Portierungsauftrag bei Ihrem neuen Anbieter stellen. Dazu benötigen Sie folgende Informationen:

  • Ihre alte Handynummer
  • Ihre Kundennummer beim alten Anbieter
  • Ihren Namen
  • Ihre Adresse
  • Ihre E-Mail-Adresse

Den Portierungsauftrag können Sie online, per Telefon oder per Post stellen.

Online: Die meisten Anbieter bieten die Möglichkeit, den Portierungsauftrag online zu stellen. Dazu müssen Sie sich auf der Website des Anbieters anmelden und den Portierungsauftrag ausfüllen.

Per Telefon: Sie können den Portierungsauftrag auch telefonisch bei Ihrem neuen Anbieter stellen. Rufen Sie dazu einfach die Kundenhotline an und geben Sie Ihre Daten an.

Per Post: Sie können den Portierungsauftrag auch per Post an Ihren neuen Anbieter senden. Dazu müssen Sie den Portierungsauftrag ausdrucken und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an den Anbieter senden.

Nachdem Sie den Portierungsauftrag gestellt haben, wird Ihr neuer Anbieter mit Ihrem alten Anbieter Kontakt aufnehmen, um die Portierung zu arrangieren. Die Portierung kann bis zu 24 Stunden dauern.

Kosten: Die Portierung einer Handynummer ist mittlerweile grundsätzlich kostenlos. In einigen Fällen kann jedoch eine Gebühr anfallen, z. B. wenn Sie Ihren Vertrag mit dem alten Anbieter vorzeitig kündigen.

VIDEO Mitnahme der alten Rufnummer bei ALDI Talk

Prepaid Alternativen mit langer Laufzeit suchen

Wer weniger Probleme mit abgelaufenen Sim Karte und deaktiviertem Guthaben haben möchte, sollte vor einer Entscheidung für oder gegen einen Prepaid Discounter auch die Laufzeiten beachten oder zumindest nach der Deaktivierung zu einem Prepaid Anbieter mit langer Guthaben Gültigkeit wechseln. Solche Discounter gibt es durchaus:

  • Telekom (MagentaMobil Prepaid): Die Sim ist 23 Monate ohne Aufladung nutzbar, danach wird sie von der Telekom gekündigt, kann aber dann noch eine Monat reaktiviert/genutzt werden. Faktisch hat man also 24 Monate Laufzeit für die Telekom Prepaid Sim.
  • Vodafone (Callya Prepaid Karte): Die Sim kann bereits nach 2 Monaten ohne Nutzung gekündigt werden. Vodafone schreibt selbst zu dieser recht kurzen Frist: „Wenn Du Deine Prepaid-Karte länger als 90 Tage nicht nutzt, können wir Deinen CallYa-Vertrag kündigen. Du bekommst dazu eine SMS von uns. Möchtest Du Deine CallYa-Karte behalten? Dann hast Du nun 4 Wochen Zeit, der Kündigung zu widersprechen. Wie das geht, liest Du in der SMS.“
  • O2 (O2 Prepaid Sim): Die O2 Freikarte muss alle 6 Monate mit neuem Guthaben aufgeladen werden. O2 schreibt selbst in den FAQ zur Simkarte: „Achte darauf, dein Guthaben spätestens alle sechs Monate aufzuladen, da ansonsten der Anspruch auf die Rufnummer verfällt.“
  • Congstar (ebenso Nettokom und jamobil) : Congstar hat eine recht lange Frist für das Guthaben und es reicht eine Aufladung, um diese Frei neu zu starten. Generell müssen die Congstar Prepaid Sim (und nur diese) alle 15 Monate einmalig aufgeladen werden und sind dann für weitere 15 Monate gültig. Wer einmal im Jahr die Handykarten nachlädt (der Betrag ist dabei egal) ist daher auf der sicheren Seite.
  • Kaufland Mobil: Kaufland mobil gibt keine Frist an, in der man das Guthaben nutzen oder nachladen muss, sondern schreibt nur, dass das aufgeladene Guthaben unbefristet gültig ist. Im D1 Netz wäre der Discounter damit eine echte Ausnahme, getestet haben wir es bisher noch nicht.
  • EDEKA Smart: Die Marke scheint das Congstar System zu nutzen, denn es gelten die gleichen Regeln für die Gültigkeit von Prepaid Guthaben: „Nach 12 Monaten ohne eine Aufladung wird die EDEKA smart-Karte in eine dreimonatige passive Erreichbarkeitsphase umgeschaltet. Nach Ablauf dieser letzten Phase, also nach insgesamt 15 Monaten ohne Aufladen von Kartenguthaben wird die Karte unwiderruflich deaktiviert.
  • LIDL Connect: LIDL Connect kündigt die Prepaid Sim nach 12 Monaten ohne Aufladung. In den FAQ des Prepaid Discounter heißt es kurz und knapp: „Deine Lidl Connect SIM-Karte ist 12 Monate ab Aufladung gültig. Im 13. Monat kannst du nur noch angerufen werden. Lädst du deine SIM-Karte im 13. Monat nicht auf, wird sie deaktiviert.
  • Otelo Prepaid: Otelo arbeitet mit dem gleichen System wie LIDL Connect. Das Guthaben ist an sich unbegrenzt gültig, aber die Simkarte wir gekündigt, wenn man sie 12 Monate nicht aufgeladen hat.
  • FYVE Prepaid: FYVE macht es noch etwas komplexer und fordert innerhalb von 12 Monaten entweder eine Aufladung von neuem Prepaid Guthaben oder ein kostenpflichtiges Gespräch. SMS (auch wenn sie kostenpflichtig sind) zählen nicht. Fehlen diese Voraussetzungen wird die Sim Karte gekündigt.
  • Netzclub: Netzclub macht selbst in den FAQ keine Angaben dazu, wie lange Sim und und Guthaben gültig sind. Mit der *102# kann man aber Abfragen, wie lange das Guthaben noch aktiv ist und hier berichten viele Nutzer von bis zu 8 Jahren. Netzclub scheint also ein Anbieter zu sein, der mit am längsten Guthaben nutzbar hält. Mehr dazu: Dieses Prepaid Guthaben verfällt nicht | Netzclub Sim
  • ALDI Talk: ALDI macht die Dauer der Gültigkeit von Guthaben davon abhängig, wie viel Guthaben man nachlädt. 5 Euro sind 4 Monate gültig, 15 Euro 12 Monate und 30 Euro 24 Monate. Nach Ablauf dieser Zeit kann man noch 2 Monate Anrufe entgegen nehmen, danach werden die Sim abgeschaltet.
  • Free Prepaid / Discotel / Smartmobil Prepaid: Die drei Prepaid Marken nutzen an sich das gleiche System und setzen daher auch auf gleiche Fristen: keine. Discotel schreibt selbst zur Gültigkeit von Guthaben (und das gilt auch für die anderen Anbieter): „Das aufgeladene Guthaben muss bei discoTEL nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums abtelefoniert werden, denn es ist unbegrenzt gültig.“
  • Tchibo Mobil: Das Guthaben von Tchibo ist laut Abfrage sehr lange gültig. Allerdings kündigt der Discounter aktiv, wenn die Simkarte 12 Monate lange nicht aktiv genutzt wurde. Was als aktive Nutzung gilt, wird leider nicht mitgeteilt, aber kostenpflichtige Verbindungen oder eine Aufladung gehören sicher dazu.
  • Blau Prepaid und Fonic / Fonic Mobile: Fonic schreibt in den FAQ, das Guthaben unbegrenzt gültig ist. Dort heißt es „Ihr Guthaben bei FONIC ist unbegrenzt gültig„. Allerdings gibt es auch Hinweise, dass Fonic ab und an inaktive Simkarten kündigt – so wirklich unbegrenzt kann man also die Handykarten dann doch nicht nutzen. Bei Blau gelten die gleichen Hinweise entsprechend.

Unabhängig davon, ob der Anbieter gekündigt hat oder man selbst die Simkarte gewechselt hat – man hat auf jeden Fall noch Anspruch auf das restliche Guthaben, dass auf der Sim aufgeladen war. Prepaid Guthaben darf mittlerweile nicht mehr einfach so verfallen, sondern muss wieder ausgezahlt werden – auch bei gekündigten Handykarten. Man sollte daher in solchen Fällen die Kontoverbindung und den Wunsch auf die Auszahlung des restlichen Guthabens an den Anbieter schicken. Der Schritt 3 ist also auf jeden Fall wichtig. Mehr dazu: Prepaid Guthaben auszahlen lassen

Keine Gebühr für Guthaben-Auszahlung – das ist das Urteil dazu

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (2 U 2/11) hat ein sehr verbraucherfreundliches Urteil gefällt bei dem es unter anderen auch um die Gebühren bei der Rückzahlung von Guthaben geht. Prepaid Guthaben darf mittlerweile nicht mehr verfallen aber einige Anbieter haben Gebühren in die AGB aufgenommen die bei Auszahlung des Guthabens fällig werden. Im vorliegenden Fall ging es um eine Gebühr von 6 Euro für die Auszahlung des Guthaben. Das OLG sah die Rückzahlung aber nicht als eigenständige Leistung an, für die ein Entgelt berechtigt gewesen wäre.

Das Oberlandesgericht schreibt dazu:

„… Zum Sachverhalt: Der klagende Bundesverband forderte den Mobilfunkanbieter mit Sitz in Schleswig-Holstein auf, verschiedene Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verträge über Mobilfunkleistungen zu unterlassen, weil diese aus seiner Sicht den Kunden unangemessen benachteiligten. Hierbei handelte es sich unter anderem um ein „Dienstleistungsentgelt“ in Höhe von 6 Euro, das bei Beendigung eines Prepaid-Mobilfunkvertrages für die Auszahlung des Restguthabens erhoben wurde. Weiterhin beanstandete der klagende Bundesverband, dass für alle Verträge über Mobilfunkleistungen (so genannte Prepaid-Tarife und Postpaid-Tarife) nach der Preisliste des Mobilfunkanbieters folgende Gebühren erhoben wurden: für eine „Rücklastschrift in Verantwortung des Kunden“ ein Betrag von 19,95 Euro und als „Mahngebühr“ ein Betrag von 9,95 Euro. …“

Darüber hinaus wurden auch noch anderen Entgelt-Regelungen im Urteil als rechtswidrig angesehen. So betonte das OLG nochmals, dass Gebühren für Rücklastschriften oder Mahnungen nur den tatsächlichen Schaden abdecken dürften. Überhöhte Gebühren für solche Fällen widersprächen Recht und Gesetz. So wurde bei Rücklastschriften moniert, dass maximal eine Gebühr von 8.11 Euro durch eine Rücklastschrift entständen. Der Anbieter kassierte aber vom Kunden 19.95 Euro Gebühren für nicht ausgeführte Lastschriften.

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