Widerrufsrecht und Fristen

Unter Weihnachtsbaum lag das falsche Handy oder der falsche Vertrag? Im besten Fall vielleicht sogar 2 Karten von denen eine jetzt ungültig ist? Kein Problem, zumindest wenn die Geräte bzw. die Karten im Internet bestellt wurden.

Dort gibt es nämlich die Widerrufsfrist von in der Regel 14 Tagen, in denen man ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten kann. Die Frist beginnt dabei ab Zustellung der Ware, wenn der Händler ordnungsgemäß auf das Widerrufsrecht hingewiesen hat. Bei Ebay gibt es sogar eine Frist von im Regelfall 4 Wochen in denen der Vertrag widerrufen werden kann. Dies gilt jedoch nur wenn die Ware von einem gewerblichen Händler erworben wurde. Bei Käufen von Privat gibt es leider kein Widerrufsrecht.

Problematisch wird es, wenn der Vertrag bereits in Anspruch genommen wurde, mit der neuen Karten also zum Beispiel bereits telefoniert wurde oder man eine SMS verschickt hat. Dann endet das Widerrufsrecht meist vorzeitig mit der Nutzung und eine Rücknahme ist nur auf Kulanz des Händlers möglich.

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2 Gedanken zu „Widerrufsrecht und Fristen“

  1. ich habe mir vor einer woche eine prepaidkarte für 10 euro (guthaben) im internet bestellt.
    leider konnte (aus welchen gründen auch immer) der betrag für die karte nicht von meinem konto gebucht werden. daraufhin bekam ich nun eine mail, in der steht das die simkarte nun gesperrt sei und mein guthaben -5 euro beträgt (15 euro sperrgebühr).
    der dicke hund: ich habe die simkarte noch nicht mal erhalten!!!

    ich habe gerade eben das ganze widerrufen, da das ja wohl ein unding ist! ich hoffe das ich da auch wieder rauskomme ohne etwas zahlen zu müssen, leistung habe ich ja keine erhalten – noch nicht mal die karte, aber dafür schon eine rechnung über 15 euro – was ja wohl nicht sein kann!
    hat mir jemand einen rat oder ähnliches auch schon mal erlebt?

    viele grüße,
    alex

  2. Die Banken berechnen bei Rücklastschriften dem Anbieter Gebühren die dieser dann an den Kunden weitergibt. Inwieweit man das mit einem Widerruf umgehen kann weiß ich nicht hundertprozentig, imho gibt es dazu noch keine Urteile …

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