Darf Prepaid Guthaben verfallen? Ein Überblick

Darf Prepaid Guthaben verfallen? Ein Überblick – Darf Prepaid Guthaben noch verfallen und dürfen Anbieter Karten einfach so deaktivieren? Viele Kunden sind in diesen Punkten unsicher – hier eine kleine Übersicht zum aktuellen Stand der Urteile und zu den aktuell sehr verbraucherfreundlichen Regelungen.

Noch vor einigen Jahren war es Gang und Gebe, das Prepaid Guthaben nach einer gewissen Zeit nicht mehr gültig war und ersatzlos gestrichen wurden. In den Jahren 2006 und 2007 gab es eine Reihe von Urteilen, in denen genau diese Praxis untersucht wurde – meistens mit einem positiven Urteil zugunsten der Kunden.

So wurde es O2 vom Oberlandesgericht München (AZ: 29 U 2294/06) untersagt, Prepaid Guthaben von Kunden einfach so ersatzlos zu streichen. Die entsprechenden Klauseln in den AGB wurden für nichtig erklärt. Im Urteil (Volltext) heißt es dazu:

Solche Ausschlussfristen sind, obwohl im Gesetz in aller Regel nicht vorgesehen, in weiten Bereichen üblich und werden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der beiderseits Beteiligten häufig als nicht unangemessen anzusehen sein (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 21. März 1991 -III ZR 94/89, NJW 1991, 1745; BGH NJW 01, 2635). Es ist eine Abwägung der beiderseitigen Interessen vorzunehmen. Im vorliegenden Fall ist der Verfall des Guthabens unter den in der Klausel angegebenen Voraussetzungen als unvereinbare Abweichung vom Äquivalenzprinzip anzusehen, weil die von der Beklagten ins Feld geführten Interessen nicht so schwer wiegen, dass der Verfall des Guthabens gerechtfertigt wäre.

Auch das Oberlandesgericht in München schloss sich dieser Sichtweise an und bestätigte die Rechtsauffassung der Vorinstanz. Die Richter hielten dabei fest (Volltext):

Eine Klausel, durch die der Kunde vorausbezahlte Leistungen nur im Rahmen der in der Klausel festgelegten zeitlichen Grenzen in Anspruch nehmen kann, stellt eine Abweichung von wesentlichen Grundgedanken der für schuldrechtliche gegenseitige Verträge geltenden Regeln des bürgerlichen Rechts, namentlich des vertraglichen Äquivalenzprinzips, dar.

Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedigungen eines Mobilfunkanbieters, die den Verbrauch eines von dem Kunden vorausbezahlten und ausdrücklich als solches bezeichneten (Prepaid-)Guthabens einem bestimmten Zeitfenster unterstellt, statuiert der Sache nach eine Mindestumsatzverpflichtung, die dem Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) insbesondere dann zuwiderläuft, wenn ein Mobilfunkangebot als „Prepaid“-Angebot ohne Grundgebühr und ohne festgelegten Mindestumsatz beschrieben wird.

Insgesamt ist damit weitgehend geklärt, dass Prepaid Guthaben nicht einfach so gestrichen werden kann und der Verfall des Guthabens damit in den AGB nichts verloren hat. Mittlerweile (das Urteil ist ja bereits einige Jahre alt) haben auch alle Anbieter reagiert und diese Klauseln aus ihren AGB gestrichen. Es macht dabei keinen Unterschied, welches Netz oder welchen Anbieter man nutzt. Egal ob D1 Prepaid, Vodafone Sim oder O2 Karte – die gesetzlichen Regeln gelten für alle Anbieter.

TIPP Wer keinen Ärger mit deaktivierten Sim haben möchte, sollte sich Netzclub anschauen. Der Discounter arbeitet mit den längsten Guthaben-Laufzeiten auf dem Markt und man kommt kaum in die Verlegenheit, dass die Sim gekündigt wird.

Inhaltsüberblick

Warum können Prepaid Karten dennoch deaktiviert und gekündigt werden?

Häufig jedoch wird dieses Urteil falsch interpretiert, denn es bedeutet nicht, dass Prepaid Guthaben oder Prepaid Karten nicht verfallen dürfen. Was durch das Urteil untersagt wird ist der ersatzlose Verfall von Guthaben. Natürlich haben aber weiterhin beide Vertragsparteien (also sowohl der Kunde als auch das Unternehmen) das Recht, den Vertrag zu kündigen. Bei Prepaid Tarifen wird hier oft sogar keine Frist gesetzt – rein theoretisch kann der Kunde also immer kündigen, das Unternehmen oft nur mit einer gewissen Zeitverzögerung. Trotzdem ist immer eine Kündigung möglich. Prepaid ohne Laufzeit hat also nicht nur Vorteile – auch der Anbieter kann recht schnell kündigen.

Mittlerweile haben viele Anbieter in ihren AGB eine Klausel eingeführt nach der eine Karte automatisch gekündigt wird, wenn innerhalb einer bestimmten Zeitspanne (meisten 12-13 Monate) kein Gespräch geführt wird bzw. keine Aufladung vorgenommen wird. Dies ist soweit auch rechtlich unbedenklich, denn Guthaben auf den Karten wird auch nach einer Deaktivierung der Handykarte noch ausgezahlt.

In der Praxis bedeutet diese Regelung, dass man als Kunde leider kein Anrecht auf eine dauerhaft nutzbare Prepaid Karte hat. Wenn sie zu lange nicht genutzt wird, kann der Anbieter auch kündigen. Man hat aber in jedem Fall ein Anrecht auf des Guthaben, das man auf die Karte geladen wird. Kündigt der Anbieter, muss er dieses Guthaben in jedem Fall auszahlen.

Auch nicht mehr gültiges Guthaben muss wieder ausgezahlt werden

Der Anbieter darf zwar rechtlich Guthaben nicht mehr für Leistungen zulassen, aber der Kunde hat dennoch ein Anrecht auf sein eingezahltes Guthaben. Man kann sich daher auch nicht mehr gültiges Guthaben wieder auszahlen lassen – es gelten in dem Fall aber die normalen Verjährungsfristen. Verbraucher haben also keine unbegrenztes Anspruch auf Guthaben.

Darf der Anbieter Gebühren für die Auszahlung verlangen?

Allerdings wird in der Regel nicht das gesamte Guthaben ausgezahlt. Besondere Guthaben aus Aktionen werden meistens abgezogen. Dazu waren einige Anbieter dazu übergegangen, bei der Auszahlung des Guthabens Gebühren zu verlangen – auch in diesen Fällen wurde nicht das gesamte Guthaben ausgezahlt. Es gibt mittlerweile aber auch bereits Urteile, nach denen Gebühren für die Auszahlung des Prepaid Guthabens nicht rechtens sind. So haben die Richter am OLG Schleswig (Az. 2 U 2/11 aus 2012) sehr kundenfreundliche geurteilt:

Die Bestimmung über die Erhebung einer Gebühr für die Auszahlung des Restguthabens (Ziffer 4.9 der Prepaid-​AGB), die nach der Preisliste 6,00 Euro betragen soll, unterliegt ebenfalls der Inhaltskontrolle (1) und ist unwirksam (2). … Die Auszahlung eines Restguthabens nach Beendigung des Vertrages ist indes keine echte Leistung, für die die Beklagte durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ein Entgelt verlangen darf. Die Beklagte hat sich nicht lediglich rechtsgeschäftlich in Ziffer 4.9 Satz 1 ihrer Prepaid-​Bedingungen zur Auszahlung bereit erklärt, sondern wäre dazu ohnehin verpflichtet.

Damit sind solche Gebühren mittlerweile auch nicht mehr zulässig.

Die Zusammenfassung

Einen ersatzlosen Verfall von Guthaben gibt es damit auf jeden Fall nicht mehr, eine unbegrenzte Laufzeit von Karten aber eben auch nicht. Letzteres zu erwarten dürfte wohl aber auch illusorisch sein: Kein Gericht kann einen Anbieter zwingen, Verträge auf ewig abzuschließen. Insbesondere da mit den Prepaid Karten auch Kosten für den Anbieter verbunden sind wird es immer wieder Deaktivierung von inaktiven Karten geben.

Die Gültigkeitsfrist des Prepaid Guthabens ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Mobilfunkanbieters festgelegt. Diese AGB sind in der Regel auf der Website des Anbieters oder in den Geschäftsräumen erhältlich.

Um zu verhindern, dass das Prepaid Guthaben verfällt, sollten Sie das Guthaben regelmäßig aufladen. Wenn Sie das Guthaben nicht mehr nutzen möchten, können Sie es auch an einen anderen Nutzer weitergeben oder für den Kauf von Leistungen beim Mobilfunkanbieter verwenden.

Links zu diesem Thema:

Prepaid Guthaben Gültigkeit – Die Übersicht nach Anbietern und Netzen

Die nachfolgende Liste der Prepaid Anbieter mit ihrem Umgang mit inaktiven Simkarten ist nicht vollständig und umfasst nicht alle Anbieter. Wir haben aber versucht, die wichtigsten Prepaid Sim zu erfassen. Nachfragen und Hinweise dazu gerne in den Kommentaren.

  • Telekom (MagentaMobil Prepaid): Die Sim ist 23 Monate ohne Aufladung nutzbar, danach wird sie von der Telekom gekündigt, kann aber dann noch eine Monat reaktiviert/genutzt werden. Faktisch hat man also 24 Monate Laufzeit für die Telekom Prepaid Sim.
  • Vodafone (Callya Prepaid Karte): Die Sim kann bereits nach 2 Monaten ohne Nutzung gekündigt werden. Vodafone schreibt selbst zu dieser recht kurzen Frist: „Wenn Du Deine Prepaid-Karte länger als 90 Tage nicht nutzt, können wir Deinen CallYa-Vertrag kündigen. Du bekommst dazu eine SMS von uns. Möchtest Du Deine CallYa-Karte behalten? Dann hast Du nun 4 Wochen Zeit, der Kündigung zu widersprechen. Wie das geht, liest Du in der SMS.“
  • O2 (O2 Prepaid Sim): Die O2 Freikarte muss alle 6 Monate mit neuem Guthaben aufgeladen werden. O2 schreibt selbst in den FAQ zur Simkarte: „Achte darauf, dein Guthaben spätestens alle sechs Monate aufzuladen, da ansonsten der Anspruch auf die Rufnummer verfällt.“
  • Congstar (ebenso Nettokom und jamobil) : Congstar hat eine recht lange Frist für das Guthaben und es reicht eine Aufladung, um diese Frei neu zu starten. Generell müssen die Congstar Prepaid Sim (und nur diese) alle 15 Monate einmalig aufgeladen werden und sind dann für weitere 15 Monate gültig. Wer einmal im Jahr die Handykarten nachlädt (der Betrag ist dabei egal) ist daher auf der sicheren Seite.
  • Kaufland Mobil: Kaufland mobil gibt keine Frist an, in der man das Guthaben nutzen oder nachladen muss, sondern schreibt nur, dass das aufgeladene Guthaben unbefristet gültig ist. Im D1 Netz wäre der Discounter damit eine echte Ausnahme, getestet haben wir es bisher noch nicht.
  • EDEKA Smart: Die Marke scheint das Congstar System zu nutzen, denn es gelten die gleichen Regeln für die Gültigkeit von Prepaid Guthaben: „Nach 12 Monaten ohne eine Aufladung wird die EDEKA smart-Karte in eine dreimonatige passive Erreichbarkeitsphase umgeschaltet. Nach Ablauf dieser letzten Phase, also nach insgesamt 15 Monaten ohne Aufladen von Kartenguthaben wird die Karte unwiderruflich deaktiviert.
  • LIDL Connect: LIDL Connect kündigt die Prepaid Sim nach 12 Monaten ohne Aufladung. In den FAQ des Prepaid Discounter heißt es kurz und knapp: „Deine Lidl Connect SIM-Karte ist 12 Monate ab Aufladung gültig. Im 13. Monat kannst du nur noch angerufen werden. Lädst du deine SIM-Karte im 13. Monat nicht auf, wird sie deaktiviert.
  • Otelo Prepaid: Otelo arbeitet mit dem gleichen System wie LIDL Connect. Das Guthaben ist an sich unbegrenzt gültig, aber die Simkarte wir gekündigt, wenn man sie 12 Monate nicht aufgeladen hat.
  • FYVE Prepaid: FYVE macht es noch etwas komplexer und fordert innerhalb von 12 Monaten entweder eine Aufladung von neuem Prepaid Guthaben oder ein kostenpflichtiges Gespräch. SMS (auch wenn sie kostenpflichtig sind) zählen nicht. Fehlen diese Voraussetzungen wird die Sim Karte gekündigt.
  • Netzclub: Netzclub macht selbst in den FAQ keine Angaben dazu, wie lange Sim und und Guthaben gültig sind. Mit der *102# kann man aber Abfragen, wie lange das Guthaben noch aktiv ist und hier berichten viele Nutzer von bis zu 8 Jahren. Netzclub scheint also ein Anbieter zu sein, der mit am längsten Guthaben nutzbar hält. Mehr dazu: Dieses Prepaid Guthaben verfällt nicht | Netzclub Sim
  • ALDI Talk: ALDI macht die Dauer der Gültigkeit von Guthaben davon abhängig, wie viel Guthaben man nachlädt. 5 Euro sind 4 Monate gültig, 15 Euro 12 Monate und 30 Euro 24 Monate. Nach Ablauf dieser Zeit kann man noch 2 Monate Anrufe entgegen nehmen, danach werden die Sim abgeschaltet.
  • Free Prepaid / Discotel / Smartmobil Prepaid: Die drei Prepaid Marken nutzen an sich das gleiche System und setzen daher auch auf gleiche Fristen: keine. Discotel schreibt selbst zur Gültigkeit von Guthaben (und das gilt auch für die anderen Anbieter): „Das aufgeladene Guthaben muss bei discoTEL nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums abtelefoniert werden, denn es ist unbegrenzt gültig.“
  • Tchibo Mobil: Das Guthaben von Tchibo ist laut Abfrage sehr lange gültig. Allerdings kündigt der Discounter aktiv, wenn die Simkarte 12 Monate lange nicht aktiv genutzt wurde. Was als aktive Nutzung gilt, wird leider nicht mitgeteilt, aber kostenpflichtige Verbindungen oder eine Aufladung gehören sicher dazu.
  • Fonic / Fonic Mobile: Fonic schreibt in den FAQ, das Guthaben unbegrenzt gültig ist. Dort heißt es „Ihr Guthaben bei FONIC ist unbegrenzt gültig„. Allerdings gibt es auch Hinweise, dass Fonic ab und an inaktive Simkarten kündigt – so wirklich unbegrenzt kann man also die Handykarten dann doch nicht nutzen.
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24 Gedanken zu „Darf Prepaid Guthaben verfallen? Ein Überblick“

  1. Hallo,

    Natürlich kann es nicht sein, dass Guthaben einfach gestrichen und gelöscht wird, ist ja schliesslich für einige auch hat verdientes Geld. Ok das mit der Simkartengültigkeit machen ja jetzt schon viele so, auch ich war davon schon betroffen. Zum Glück erhält man da vorher eine SMS und hat genug Zeit zum aufladen.

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  2. Sehr geehrte Damen und Herren .Habe eine frage weg dem aufladen der karte.Mein guthaben ist leer.Und ich bekomme die karte nicht neu geladen.Habe mir für 15 euroFree&Easy auflad guthaben gehollt.was kann ich jetzt machen

  3. Es hört sich so an als wäre die Karte deaktiviert worden weil sie zu lange inaktiv war 🙁

    In dem Fall kann eventuell noch die Eplus Kundenhotline helfen, möglicherweise ist die Karte aber mittlerweile auch ganz verfallen.

  4. Danke für die wertvolle Info.Das meinen Eltern geschenkte prepaid handy hat mir schon Sorge bereitet, da sie es leider so gut wie nie nutzen – ist nur für Notfälle gedacht. Gut, dass das Guthaben nicht verfällt!
    CU Biggi

  5. Wer sein Handy über 12-13 Monate wirklich nicht nutzt, kann es aber wirklich deaktivieren lassen und ganz drauf verzichten! Wenn also ersichtlich wird, dass man sein Handy nicht (mehr) nutzt, sollte man den Anbieter direkt ansprechen und das Ding gleich deaktivieren bzw. Guthaben auszahlen lassen. Ich würde es jedenfalls so versuchen!

  6. Also ich versteh auch, dass nach langer Nichtnutzung die Anbieter das letztendlich deaktivieren wollen. Da wird ja eine Nummer blockiert. Andereseits ist es natürlich auch so dass es wirklich Nutzer gibt die eben das Handy nur für Notfälle haben – prepaid ist da die billigste Lösung und der verfall des Guthabens ist dann sozusagen doch wieder eine konstante Gebühr. Solange es aber entsprechend günstige Auflademöglichkeiten gibt find ich das OK. Wann da alle 6 Monate eben auch ein Aufladen über 10 Euro verlangt wird halt ich das nicht für übertrieben – ist weniger als 2 Euro pro Monat.
    Interessant find ich, dass es da Gerichtsurteile gibt. Hat da jemand so viel Kohle auf einem Prepaidhandy aufgeladen und nach Zeitablauf verloren, oder wird da wegen 10 oder 20 Euro ein ganzes Gerichtsverfahren durchgeführt?

  7. Ich hab auch mal ein Handy gehabt, was ich lange nicht mehr benutzt habe, das dort gespeicherte Guthaben ist auch verfallen. War vor drei Jahren .-( Kannst du nix machen, außer zeitig abtelefonieren 🙂

  8. Hallo,

    vielleicht kann mir hier jemand antworten…. Mein o2 Prepaidhandy wurde am 10.12.08 aktiviert. Habe bis jetzt nur eine SMS geschrieben. Nun wollte ich es wieder nutzen aber mein Guthabenkonto wo vorher 5Euro drauf waren ist nun leer;-((( Ich bekam leider keine SMS mit der Info das es wohl nach 6Monaten hinfällig ist…. Ist das Rechtens??

    Wie lange wäre ich jetzt noch erreichbar falls ich kein Guthaben mehr auf lade bis es evtl. deaktiviert wird???

    Danke schonmal für Eure Antworten!

  9. Die neueren O2 Karten haben keine Laufzeit, sind also unbefristet gültig auch wenn kein Guthaben aufgeladen ist. Allerdings behält sich O2 vor mit einer Frist von 90 Tagen kündigen zu können.

  10. Habe vor langer Zeit eine Prepaidkarte bei mobil-com aufgeladen-weiß aber nicht mehr welchen Tarif ich gewählt habe-weiß nur daß die Gesprächsminute teuer ist-telefonische Erfragung bei mobil-com ist fast unmöglich und ohnehin sehr sehr teuer-bei email gehts nur mit Ausfüllen von Vordrucken und klappt auch nicht.Was soll ich machen um eventuell auf einen günstigeren Tarif umsteigen zu können.Mein Guthaben beträgt noch 14,85Euro?

  11. In dem Fall würde ich den kompletten Umstieg auf eine Discounterkarte raten samt Mitnahme der alten Rufnummer. Bei Blau.de und Simyo gibt es derzeit 25 Euro Startguthaben Bonus wenn man die alte Rufnummer mitbringt, damit sind die Kosten für die Umstellung fast gedeckt.

  12. @ Fischer Heinrich
    Unter vodafone.de/infofaxe/499.pdf finden sich die Tarifdetails zu Red, Blue und White sowie die Zeile „Bei der 22 0 44 oder der 22 999 QuickCheck Kurzwahl können Sie sich auch jederzeit kostenlos ansagen lassen, in welchem CallYa-Tarif Sie aktuell telefonieren“. Bei mir kam (Mobilcom-)CallyaRed bei raus, was ich vorher allerdings auch schon wusste. Unter Hilfe & Support -> Infocenter -> InfoDoks -> Tarife auf der Vodafone-HP gibt es auch zu anderen Vodafone/Mobilcom-Tarifen solche pdf ’s. Würde mich freuen, wenn Du fündig wirst und hier Bescheid gäbst. Dann wärst Du schon mal einen Schritt weiter. Soweit ich weiss, sind mittlerweile 10 Tarifwechsel kostenlos bei Mobilcom. Der momentane CallYa-Tarif nennt sich „5/15“.

  13. ich gehöre zu den e-plus prepaid-kunden, die das handy nur für notfälle nutzen. lade es damit es nicht deaktiviert wird regelmäßig ca. alle 6 monate mit 15Euro auf. guthaben hat sich mittlerweile auf etwa 100Euro
    summiert. möchte gern auf neues handy umsteigen, zumal verbindungsaufbau am wohnort sehr dürftig ist.
    ist ihnen bekannt wie sich e-plus in bezug auf rückerstattung des guthabens verhält?

  14. Komme eben vom E-Plus-Laden.
    Habe vorgestern telefonieren wollen und bekam die Ansage, meine Prepaid-Karte wäre deaktiviert, ein Anruf war nicht möglich. Bekam am darauffolgenden(!) Tag eine Mail „Ihre Prepaidkarte wird in den nächsten Tagen deaktiviert. Bitte laden Sie auf, um weiterhin erreichbar zu bleiben“. Mein Guthaben betrug etwa 25 EURO, war aber nicht mehr abfragbar, ein Anruf nicht mehr möglich. Meine letzte gesendete SMS war vor weniger als zwei Monaten.
    Auskunft im E-Plus-Laden: Ich müsste mindestens noch einmal für 15 EURO aufladen, dann wäre mein altes Guthaben wieder da. Was ich wohl oder übel gemacht habe, das Guthaben ist wieder abrufbar.

    Ich fühle mich abgezockt!

  15. Ergänzung: Die letzte Aufladung war vor gut 6 Monaten. Laut Auskunft von E-Plus verfällt das Guthaben nach 6 Monaten (Ausnahme: siehe oben).

  16. Habe ein Prepaid-Handy (Aldi-Tarif)
    Die Aktivität meiner Karte ist abgelaufen. Mein Guthaben beträgt noch ca.25,00 Euro und das letzte Gespräch war im Mai 2010. Was muß ich tun um die Karte wieder zu aktivieren ?

  17. Ihr wollt mein Simyo-Guthaben löschen? Letztes Jahr bekam ich den Hinweis, daß ich nicht damit telefoniere. Habe also aufgeladen. Jetzt ist Guthaben drauf und ihr wollt es verfallen lassen? Was ist mit den aktuellen Gerichtsurteilen?Wird das Restguthaben eigentlich ausbezahlt? Bitte um Antwort.

  18. Das Guthaben darf nach wie vor inaktiv werden, nur ersatzlos verfallen darf es nicht mehr. Simyo muss das Guthaben also wieder auszuahlen und auf Anfrage ist das auch problemlos möglich.

  19. Zitat von oben: „ebenso gibt es häufig eine Bearbeitungsgebühr für die Auszahlung von Guthaben. Auch hierzu gibt es noch keine Urteil.“
    Doch,…“ zudem darf die Auszahlung von Restguthaben nicht kostenpflichtig sein. (Landgericht Kiel, AZ.: 18 O 243/10)“
    .Zitat von Dr. Michael Schreier, der schrieb exclusiv in HÖRZU Nr.20 vom 13.05.2011, auf Seite 19 unter §7 PREPAID-KARTE..

  20. Wie sieht es mit Aktionsguthaben aus, gibt es da schon Urteile? Habe bei VZmobil rund 90 Euro noch an Guthaben, Großteil davon durch Kunden-werben-Kunden-Programm, da ich viele Freunde für VZmobil geworben habe.

    Dafür gab es dann jeweils 5 Euro-Guthaben als Dankeschön. Nach Auskunft der VZmobil-Hotline würde man mir dieses durch Kundenwerbung rechtmäßig verdiente Geld nicht auszahlen, es würde zum 1. Februar 2012 ersatzlos verfallen, da VZmobil zum 01.02. seinen Dienst einstellt.

    Ist das so rechtmäßig bzw. muss ich das so hinnehmen? Finde das ziemlich unfair, mein erworbenes Guthaben einfach so verfallen zu lassen…

  21. Meine aktuelle Erfahrung zu Prepaid über FONIC Mobile (früher: LIDL Mobile):
    Im Jahr 2015 bei LIDL die SIM-Karte gekauft und fast täglich genutzt. 2016 übernahm FONIC Mobile das Geschäft. Alles lief weiter wie bisher. Ab 2018 habe ich die SIM nur noch als Notfall-Handy benutzt, ca. 1-2 Mal pro Jahr eine SMS oder ein Telefonat. Ab 2020 gar nicht mehr genutzt und auch nur 1 Euro Guthaben. Habe die Karte alle paar Monate mal angeschaltet, aber nur um zu prüfen, ob ein Anruf in Abwesenheit kam. Von 2020 bis März 2023 also keinerlei Aktivität und auch keine Aufladung. SIM-Karte war trotzdem weiterhin aktiv. Ab März 2023 benötigte ich die Karte dann wieder regelmäßig und habe deshalb mit 20 Euro aufgeladen. Aufladung und anschließende Nutzung funktionierte einwandfrei. Im März und April 2023 nutzte ich die Karte auch mehrere Male aktiv, im Mai 2023 gar nicht. Jetzt Anfang Juni 2023 wollte ich sie wieder nutzen und bekam die Meldung „ungültige SIM-Karte“. Auf Nachfrage beim Kundensupport wurde mir mitgeteilt, dass die Karte deaktiviert wurde und NICHT mehr reaktiviert werden könne, weil ich sie vor (!) der Aufladung im März längere Zeit nicht genutzt habe. 3 Jahre lang habe ich die Karte NICHT genutzt und auch nicht aufgeladen und sie war problemlos weiterhin aktiv. Dann lade ich sie nach diesen 3 Jahren auf, sie funktioniert etwa 6 Wochen lang und wird dann unwiderruflich deaktiviert und der Vertrag gekündigt!! Sowas muss man echt nicht verstehen. Obendrein war die Frau vom Support mega unfreundlich. Sie sagte, eine Reaktivierung sei nicht möglich und beendete dann einfach das Gespräch. Ohne, dass ich überhaupt noch eine Möglichkeit hatte, nach einer anderen Lösungsmöglichkeit zu fragen. Respektlos und unverschämt!

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