Landgerichts Berlin: negative Kontostände bei Prepaid müssen nicht bezahlt werden

Das Landgericht Berlin hat unter dem AZ 38 0 350/1 ein Urteil veröffentlicht, dass im Prepaid Bereich als sehr verbraucherfreundlich angesehen werden muss. Ein Kunden hatte durch Datenverbindungen eine Rechnung von 14.698 Euro innerhalb von wenigen Tagen verursacht, obwohl auf der Prepaid Karte nicht genug Guthaben war. Die automatische Aufladung war zwar aktiviert aber nur in Höhe von 10 Euro.

Der Mobilfunkanbieter wollte diese Summe nun per Rechnung begleichen und verklagte den Kunden deshalb. Das Landgerichts Berlin entschied aber zugunsten des Kunden. Diese muss die hohe Rechnung nun nicht begleichen sondern lediglich die 10 Euro Aufladebetrag (nebst Zinsen) bezahlen. Diesen Betrag hatte er auch nie bestritten.

Das LG Berlin begründet die Entscheidung mit dem Prepaid Charakter der Karte. Der Kunde wollte einen Vertrag bei dem nur verbraucht werden kann, was auch auf die Karte (vorher) aufgeladen wurde. Im Urteil liest sich das so:

„Die Auslegung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages ergibt, dass zwischen den Parteien vereinbart wurde, dass Gespräche nur nach Vorleistung durch Aufladung über das Guthabenkonto oder einmalig (vor erneuter aktiver Wiederaufladung) in Höhe von 10,- Euro abgerechnet werden dürfen.“

Darüber hinaus hatte das Unternehmen mit einer „erhöhten Kostenkontrolle“ für die Prepaid Karte geworben. Auch hier sah das Gericht einen Anhaltspunkt, dass der Kunde eben keine Abrechnung im Nachhinnein wollte sondern nur per Vorkasse.

Im Prepaid Bereich ist es mittlerweile in vielen Bereich Gewohnheit geworden, dass Kunden durch bislang eher atypische Dienste (wie Datennutzung oder Auslandsgespräche) ins Minus rutschen können. Grund hierfür ist die verzögerte Abrechnung dieser Dienste – ein technisches Problem das viele Mobilfunkbetreiber betrifft. Mit dem Urteil hat das LG Berlin nun klar gemacht, dass für diese technischen Schwierigkeiten nicht der Kunde die Verantwortung tragen kann. Wer eine Prepaid Karte kauft muss sich auch darauf verlassen können, dass wirklich per Prepaid abgerechnet wird. Auch wenn eventuell in den AGB oder im Kleingedruckten eine Klausel zur Nachzahlung steht erwartet der Kunde von einer Prepaid Karte die angesprochene bessere Kostenkontrolle. Kann die ein Anbieter nicht leisten muss er dies auch so bei Vertragsabschluss mitteilen oder im Schadensfall die Kosten übernehmen.

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