Telekom Prepaid: Kündigung bei inaktiven Karten – das kann man tun – Die Telekom hat die älteren Xtra Prepaidkarten mittlerweile in fast allen Bereichen durch die neuen MagentaMobil Prepaid Simkarten ersetzt und dabei vor allem im Bereich der Datenübertragung und des LTE sowie 5G Zugangs viele Neuerungen eingeführt. Beim Nutzungszeitraum hat sich dagegen wenig geändert. Auch die neuen Simkarten werden von der Telekom nicht ewig weiter geführt, sondern es gibt Kündigungen, wenn man sie nicht mehr nutzt und kein Guthaben mehr nachlädt. Leider ist die Telekom hinsichtlich des Zeitraums der Abschaltung recht schweigsam. Direkt in den FAQ findet man nichts dazu, im Hilfe-Forum des Unternehmens gibt es aber Details. Dort schreibt ein Mitarbeiter:
… der Termin bis zur spätesten nächsten Aufladung ist 23 Monate + 1 Tag. Danach wird die Xtra-Card mit einer Frist von einem Monat gekündigt. Wird in dieser Zeit weiterhin kein neues Guthaben aufgeladen und der Prepaid-Vertrag ist beendet, kann er innerhalb von drei Monaten wieder reaktiviert werden….
Der Support hat dazu auch nochmal konkret geschrieben:
„Das NextPayDate verschiebt sich nach jeder Aufladung um 23 Monate. Unsere Kunden werden nach längerer Zeit des Nichtaufladens erinnert aufzuladen. Wenn dies nicht geschieht, so wird nach 23 Monaten eine Kündigung herausgeschickt, die aber jederzeit durch weitere Aufladung entkräftet werden kann.“
Bei den neuen MagentaMobil Prepaid Telekom Tarifen liegt die Frist ähnlich. Andere D1 Prepaid Anbieter (selbst die Tochtermarke Congstar Prepaid) haben aber andere Regelungen, die Hinweise hier gelten also nur wirklich direkt für die Prepaid Angebote der Telekom.
HINWEIS: Die Telekom bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem spätestens wieder aufgeladen werden muss, als Next Pay Day. Verpasst man diese Aufladung, gibt es eine Kündigung – wenn man innerhalb von einem Monat wieder auflädt, kann man die Kündigung wieder aufheben.
Wie funktioniert die Abschaltung in der Praxis?
Die Verbraucherzentrale Schleswig Holstein hat darauf in einer Mitteilung darauf hingewiesen, dass Prepaid Kunden der Telekom derzeit wieder Schreiben erhalten in denen die Kündigung der Prepaid Karte angedroht wird, falls kein Guthaben nachgeladen würde. Solche Schreiben verschicken Provider gerne um ihre Kunden wieder zu etwas Aktivität zu zwingen und um zu erreichen, dass ein Teil der inaktiven Karten möglicherweise doch wieder genutzt wird.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass diese Vorgehensweise jedoch nach ihrer Auffassung keinerlei Rechtsgrundlage in den AGB der Telekom hätte. In den AGB der Telekom für Prepaid Karten ist unter Punkt 8.1 festgehalten:
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Freischaltung der SIM-Karte und läuft auf unbestimmte Zeit.
Allerdings ist in Punkt 8.2 auch ein Kündigungsrecht für die Telekom niedergeschrieben:
Das Vertragsverhältnis kann durch den Kunden ohne Einhaltung einer Frist und durch die Telekom mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Falls die Karten also tatsächlich deaktiviert bzw. gekündigt werden dürfte es für die Kunden schwierig werden, dies wieder rückgängig zu machen. Lediglich auf einer Auszahlung des Guthabens können die Kunden bestehen. Prepaid Guthaben darf mittlerweile nicht mehr ersatzlos verfallen sondern muss wieder ausgezahlt werden. Zumindest darauf können Kunden der Telekom pochen, wenn ihre Prepaid Karten deaktiviert wurden.
Wer seine MagentaMobil Prepaid Karte als Notrufkarte nutzt sollte daher ein eventuelles Schreiben der Telekom ernst nehmen. Sonst könnte es im Notfall sein, dass die Karte deaktiviert wurde und kein Notruf mehr möglich ist. Es reicht eine Aufladung, um die Karte weiterhin aktiv zu halten. Allerdings ist nicht gesagt, wann das nächste Schreiben der Telekom mit einer solchen Aufforderung kommt. Eventuell lohnt es sich ja bereits jetzt einen anderen Anbieter im Netz von D1 (Telekom) ins Auge zu fassen. Eine Überblick über weiter Prepaid Tarife bei D1 gibt es hier: D1 Prepaid.
Die Auszahlung des Guthaben ist aber auch bei gekündigten Simkarten möglich
Auch wenn die Simkarten gekündigt wurden und nicht mehr aktiv sind, haben die Kunden ein Recht darauf, dass ihr bestehendes Guthaben ausgezahlt wird. Dieses Guthaben darf nach höchstrichterlichen Urteilen nicht mehr einfach so verfallen. Man sollte daher Restguthaben auszahlen lassen und muss dem Unternehmen keine kleinen Beträge schenken. Die Telekom hat zur Auszahlung des Guthabens hier ein passendes Formular bereits gestellt.
Video: in einen anderen Telekom Prepaid Tarif wechseln – so geht es
Ist eine Kündigung der Sim Karte rechtens?
Bei Prepaid Guthaben ist es relativ klar, denn es wurde vom Oberlandesgericht München (AZ: 29 U 2294/06) untersagt, Prepaid Guthaben von Kunden einfach so ersatzlos zu streichen. Die entsprechenden Klauseln in den AGB wurden für nichtig erklärt. Im Urteil (Volltext) heißt es dazu:
Solche Ausschlussfristen sind, obwohl im Gesetz in aller Regel nicht vorgesehen, in weiten Bereichen üblich und werden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der beiderseits Beteiligten häufig als nicht unangemessen anzusehen sein (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 21. März 1991 -III ZR 94/89, NJW 1991, 1745; BGH NJW 01, 2635). Es ist eine Abwägung der beiderseitigen Interessen vorzunehmen. Im vorliegenden Fall ist der Verfall des Guthabensunter den in der Klausel angegebenen Voraussetzungen als unvereinbare Abweichung vom Äquivalenzprinzip anzusehen, weil die von der Beklagten ins Feld geführten Interessen nicht so schwer wiegen, dass der Verfall des Guthabens gerechtfertigt wäre.
Auch das Oberlandesgericht in München schloss sich dieser Sichtweise an und bestätigte die Rechtsauffassung der Vorinstanz. Die Richter hielten dabei fest (Volltext):
Eine Klausel, durch die der Kunde vorausbezahlte Leistungen nur im Rahmen der in der Klausel festgelegten zeitlichen Grenzen in Anspruch nehmen kann, stellt eine Abweichung von wesentlichen Grundgedanken der für schuldrechtliche gegenseitige Verträge geltenden Regeln des bürgerlichen Rechts, namentlich des vertraglichen Äquivalenzprinzips, dar.
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedigungen eines Mobilfunkanbieters, die den Verbrauch eines von dem Kunden vorausbezahlten und ausdrücklich als solches bezeichneten (Prepaid-)Guthabens einem bestimmten Zeitfenster unterstellt, statuiert der Sache nach eine Mindestumsatzverpflichtung, die dem Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) insbesondere dann zuwiderläuft, wenn ein Mobilfunkangebot als „Prepaid“-Angebot ohne Grundgebühr und ohne festgelegten Mindestumsatz beschrieben wird.
Insgesamt ist damit weitgehend geklärt, dass Prepaid Guthaben nicht einfach so gestrichen werden kann und der Verfall des Guthabens damit in den AGB nichts verloren hat. Mittlerweile (das Urteil ist ja bereits einige Jahre alt) haben auch alle Anbieter reagiert und diese Klauseln aus ihren AGB gestrichen. Es macht dabei keinen Unterschied, welches Netz oder welchen Anbieter man nutzt. Egal ob D1 Prepaid, Vodafone Sim oder O2 Karte – die gesetzlichen Regeln gelten für alle Anbieter.
Video: So fragt man das Guthaben-Konto bei den Telekom Prepaid Sim ab
Warum können Prepaid Karten dennoch deaktiviert und gekündigt werden?
Häufig jedoch wird dieses Urteil falsch interpretiert, denn es bedeutet nicht, dass Prepaid Guthaben oder Prepaid Karten nicht verfallen dürfen. Was durch das Urteil untersagt wird ist der ersatzlose Verfall von Guthaben. Natürlich haben aber weiterhin beide Vertragsparteien (also sowohl der Kunde als auch das Unternehmen) das Recht, den Vertrag zu kündigen. Bei Prepaid Tarifen wird hier oft sogar keine Frist gesetzt – rein theoretisch kann der Kunde also immer kündigen, das Unternehmen oft nur mit einer gewissen Zeitverzögerung. Trotzdem ist immer eine Kündigung möglich. Prepaid ohne Laufzeit hat also nicht nur Vorteile – auch der Anbieter kann recht schnell kündigen.
Mittlerweile haben viele Anbieter in ihren AGB eine Klausel eingeführt nach der eine Karte automatisch gekündigt wird, wenn innerhalb einer bestimmten Zeitspanne (meisten 12-13 Monate) kein Gespräch geführt wird bzw. keine Aufladung vorgenommen wird. Dies ist soweit auch rechtlich unbedenklich, denn Guthaben auf den Karten wird auch nach einer Deaktivierung der Handykarte noch ausgezahlt.
In der Praxis bedeutet diese Regelung, dass man als Kunde leider kein Anrecht auf eine dauerhaft nutzbare Prepaid Karte hat. Wenn sie zu lange nicht genutzt wird, kann der Anbieter auch kündigen. Man hat aber in jedem Fall ein Anrecht auf des Guthaben, das man auf die Karte geladen wird. Kündigt der Anbieter, muss er dieses Guthaben in jedem Fall auszahlen.
Was kann man tun um eine Kündigung wegen Inaktivität zu verhindern
Um zu verhindern, dass eine Prepaid-Karte wegen Inaktivität gekündigt wird, können Sie folgende Maßnahmen ergreifen:
- Regelmäßig Guthaben aufladen: Die meisten Anbieter kündigen Prepaid-Karten, wenn sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht genutzt werden. In der Regel ist dies ein Zeitraum von zwei Monaten. Wenn Sie Ihre Prepaid-Karte regelmäßig nutzen, indem Sie Guthaben aufladen, wird sie nicht gekündigt.
- Eingehende Anrufe und SMS akzeptieren: Auch wenn Sie Ihre Prepaid-Karte nicht aktiv nutzen, sollten Sie eingehende Anrufe und SMS akzeptieren. Dies zeigt Ihrem Anbieter, dass Sie die Karte noch nutzen und nicht kündigen möchten.
- Die Kündigungsfrist beachten: Wenn Ihre Prepaid-Karte gekündigt wird, erhalten Sie in der Regel einen Kündigungsbrief von Ihrem Anbieter. In diesem Brief wird die Kündigungsfrist angegeben. Wenn Sie die Kündigungsfrist einhalten, können Sie die Kündigung noch widerrufen.
Hier sind einige konkrete Tipps, um Ihre Prepaid-Karte regelmäßig zu nutzen:
- Telefonieren oder SMS schreiben Sie einen Freund oder ein Familienmitglied an.
- Senden Sie sich selbst eine SMS.
- Laden Sie eine App aus dem App Store oder Google Play herunter.
- Surfen Sie im Internet.
- Nutzen Sie die mobile Datenverbindung für die Navigation.
Wenn Sie diese Tipps befolgen, können Sie verhindern, dass Ihre Prepaid-Karte wegen Inaktivität gekündigt wird.
Weitere Artikel rund um die MagentaMobil Prepaid Tarife
Für wen lohnt sich eine Prepaid Sim?
Prepaid Tarife sind vor allem für Wenig-Nutzer interessant, denn die Simkarten bieten Tarife ohne Grundgebühr und monatliche Fixkosten an. Auf diese Weise zahlt man bei den meisten Anbietern nur, was man auch verbraucht und nicht für eine Flatrate, die man eventuell nur in Teilen benötigt.
Gibt es auch Prepaid Allnet Flat?
Mittlerweile haben fast alle Prepaid Anbieter komplette Allnet Flat in ihre Angebote mit aufgenommen und daher kann man inzwischen auch ohne Schierigkeiten allnetflat auf Prepaid Basis in allen Netzen buchen. Die Preise liegt etwas höher als die billigsten Angebote im Postpaid Bereich, dafür ist man mit Prepaid Flat extrem flexibel und kann die Tarife auch stilllegen, wenn man sie nicht mehr benötigt.
Was ist der Vorteil von Prepaid Tarifen?
Prepaid bietet eine extrem kontrollierte Abrechnung. Es kann nur das verbraucht werden, was man vorher auf die Simkarten geladen hat. Extrem große Rechnung am Monatsende sind daher nicht möglich. Dazu bieten Prepaid Tarife vor allem die Grundleistungen im Mobilfunk (Gespräche, SMS und Datenvolumen) sehr preiswert an. Man bekommt keine möglicherweise unnötigen Extra-Leistungen und muss daher auch nicht dafür bezahlen.
Welche Nachteile haben Prepaid Sim?
Prepaid Tarife müssen aufgeladen werden, damit man sie nutzen kann. Diese Arbeit gibt es bei Laufzeittarifen nicht. Dazu sperren viele Anbieter die Prepaid Karten, wenn man sie zu lange nicht genutzt hat. Es ist daher sinnvoll, die Simkarten regelmäßig zu nutzen oder nachzuladen, um sie aktiv zu halten. Dazu bieten viele Prepaid Sim keine großen Datenvolumen – sie sind eher für Wenig-Nutzer gedacht.
Ich schreibe bereits seit 2006 rund um die Themen Prepaid, Mobilfunk und Kommunikation und begleite die Entwicklungen auf dem Markt seit dieser Zeit intensiv und durchaus auch kritisch. Das Internet hat in diesem Segment viel verändert und ist zu einer wichtigen Informationsquellen geworden, die vielfach die Mobilfunk-Fachgeschäfte abgelöst hat. Sollte es Fragen oder Anmerkungen zum Artikel geben – gerne in den Kommentaren oder auch direkt in den soazialen Netzwerken. Mehr zu mir: Wer schreibt hier?