Wenn das Handy ausgespäht wird

Es war ein kleiner Artikel der taz, der die Angelegenheit ins Rollen brachte: Bei einer Demo gegen den Naziaufmarsch in Dresden wurden von der Polizei Funkzellen-Daten erfasst und ausgewertet. Auf diese Weise wurden komplette Funkzellen mit allen aktiven Handys, Smartphones aber auch Surfsticks, überwacht. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass sogar noch mehr Daten erfasst und weite Bereich von Dresden auf diese Weise überwacht wurden.

Besonders heikel ist diese Überwachung, da sie bei einer Demonstration stattfand. Demos sind laut Grundgesetz besonders gegen staatliche Zugriffe geschützt. Vor diesem Hintergrund ist also der vorgang der massenhaften Aufzeichnung nochmal deutlich kritischer zu sehen.

Für Handynutzer bedeutet diese Art der Funkzellen-Auswertung aber auch ein neues Problem. Die Polizei erfasst die Daten der Simkarten und kann damit auch die Kundendaten abfragen, die zu dieser Karte gespeichert sind. Von diesen Daten wiederrum wird geschlossen, dass der Besitzer der SImkarte sich zum fraglichen Zeitpunkt dort aufgehalten hat, weil auch seine Simkarte dort war. Das kann stimmen, muss es aber nicht.

Beispielsweise werden bei Ebay immer wieder alte Simkarte mit Guthaben oder schönen Rufnummern verkauft. Nicht selten wird dabei die Umschreibung der Karte vergessen – entweder weil sich der Verkäufer nicht mehr meldet oder aber der Vorgang so bürokratisch ist, dass der neue Besitzer schon bald davon Abstand nimmt. Bei solchen Karten ist es daher leicht möglich, dass der Eigentümer der Karte nicht der eigentliche Besitzer ist. Eine anderen Variante sind Prepaid Karten die man relativ leicht anonym über das Internet bestellen kann. Bei Aktivierung der Karte müssen dann zwar persönliche Daten eingetragen werden, bei vielen Discountern werden diese Daten aber nicht überprüft. Es ist damit durchaus möglich, eine Prepaid Karte auf den eigenen Hund, den Nachbarn oder Angela Merkel zu registrieren. Auch in solchen Fällen stimme die Angaben zum Eigentümer nicht mit dem eigentlichen Besitzer überein.

Der Schluss der Polizei, dass die Funkzellenauswertung auch Rückschlüsse auf den Besitzer der Karte erlaubt scheint also nicht immer zuzutreffen. Es gibt durchaus Fälle, in denen die vermeintlichen Eigentümer mit den Karten gar nichts mehr zu tun haben – wahrscheinlich müßten sie dies dann aber nachweisen. Eine umkehr der Beweislast und eine Verdrehung des Leitsatzes „Unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils“. Auch von daher ist die massenhafte Funzellenauswertung kritisch zu hinterfragen.

Zum Abschluss vielleicht noch eine Anmerkung: Einige Nutzer stört es aber nicht, wenn ihre Daten erfasst werden. Die Beliebtheit von Handy-Ortungsdiensten und Handyfindern scheint zumindest darauf hinzudeuten.

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