Prepaid anonym und ohne Ausweis oder Legitimation – es gibt nur noch wenige Möglichkeiten – Viele Menschen werden heutzutage immer skeptischer, was ihre persönliche Daten angeht. An vielen Stellen geben wir Informationen über uns Preis und das meist ohne ganz sicher zu sein, wohin diese ganzen Daten gehen. Eine Änderung, die Menschen ebenfalls dazu verpflichtet ein Stück ihrer Privatsphäre aufzugeben, trat am 1. Juli 2017 in Kraft. Seit dem muss man sich Ausweisen, wenn man eine Prepaid-Karte registrieren möchte. Grundlage für diese Ausweispflicht ist §111 des Telekommunikationsgesetz (TKG). Einige Menschen sind jedoch skeptisch bezüglich ihrer eigenen Daten und geben diese ungern bekannt. Wer sich also nicht ausweisen möchte, um eine SIM-Karte zu aktivieren, muss auf verschiedene andere Möglichkeiten ausweichen.
Vor der Änderung am 1. Juli 2017 konnte man noch eine Prepaid-Karte kaufen und bei der Online-Registrierung andere Daten angeben, sodass man halbwegs anonym war. Das ging, solange man keine Bankdaten als Zahlungsdaten hinterlegt hat, denn diese hätten doch auf eine Person zurück geführt werden können. Mittlerweile haben diese Regelung alle Anbieter in Deutschland umgesetzt. Man benötigt also in fast allen Fällen einen Ausweis oder ein passendes Dokument, wenn man Simkarten mit Prepaid Abrechnung kaufen will.
Das hat einige verändert, denn beispielsweise ist es nun deutlich aufwendiger, eine Prepaid Sim im Supermarkt zu kaufen. Man kann diese zwar einfach einkaufen, aber die Nutzung ist erst möglich, wenn man sie per Ausweiskontrolle (entweder online per VideoIdent oder vor Ort) freigeschaltet hat. Für Nutzer macht es das auch komplexer, denn wer keine gute Handykamera hat, kann beispielsweise am VideoIdent nicht teilnehmen und ganz einfach ist dieses Verfahren auch nicht. Dazu müssen die Daten immer absolut übereinstimmen. Wer sich die Sim beispielsweise ins Büro bestellen will hat ein Problem weil die Adresse dann nicht mit dem Daten aus dem Ausweis übereinstimmt. Die Ausweispflicht hat Prepaid daher deutlich komplizierter und fehleranfälliger gemacht.
Generell: Alle Prepaid Sim im Prepaid Vergleich haben aktuell eine Ausweispflicht und müssen vor der Nutzung mit den entsprechenden Dokumenten freigeschaltet werden. Es macht dabei auch keine Unterschied, welches Netz man wählt, alle deutschen Prepaid Sim egal ob D1 Prepaid, Vodafone Sim oder O2 Prepaid Karte, müssen die gesetzlichen Regelungen an die Ausweispflicht erfüllen.
Prepaid-Karte immer noch anonym ohne Ausweis kaufen
Die Ausweispflicht in Deutschland gilt mittlerweile für alle Prepaid Karten und alle Formen der dahinter stehenden Tarife und Verträge. Es macht also keine Unterschied, ob man eine Prepaid Allnet Flat oder eine Prepaid Freikarte nutzt – sobald es eine Prepaid Sim ist, muss der Ausweis abgefragt werden. Selbst kostenlose Hilfsangebote in Form von gratis Handykarten für Flüchtende sind davon betroffen und dürfen nur gegen Ausweis oder Reisepass herausgegeben werden.
Es gibt immer noch einige Möglichkeiten diese Ausweispflicht zu umgehen.
- Zum Beispiel hat man die Möglichkeit über Ebay einen bereits aktivierte SIM-Karte zu kaufen, auf der nicht die eigenen persönlichen Daten hinterlegt sind. Hier sollte man jedoch einiges beachten, denn die Prepaid-Karte sollte schon für das eigene Land gedacht sein. Möglicherweise steht dies nicht direkt in der Anzeige dabei. Außerdem könnte es problematisch sein, da man keine Sicherheit hat, dass die SIM-Karte wirklich noch funktioniert. Eventuell gibt es hier Angebote mit Rückgaberecht. Auch die Tarife, die zur Prepaid-Karte gehören, sollte man in Erfahrung bringen, denn schließlich gibt es mittlerweile auch unterschiedlich Konditionen und buchbare Tarife im Bereich der Prepaid-Karten. Möglicherweise werden diese schon aktivierten Prepaid-Karten preislich auch sehr hoch gehandelt, wenn hier eine Geschäftsidee gesehen wird. Es kann also sein, dass die Beschaffung der Prepaid-Karte so um einiges teurer wird. Einige Hinweise dazu gibt es auch in diesem Artikel zu anonymen Prepaid Sim ohne Ausweis | Anonyme Sim Karte
- In einigen Ländern der EU ist noch keine Ausweispflicht vorhanden. Diese Sim kann man teilweise auch in Deutschland zu gleichen Konditionen nutzen und daher kann dies eine Möglichkeit sein, zu telefonieren ohne Ausweispapiere zu hinterlegen.
- Mittlerweile gibt es auch einige Portale, die voraktivierte Sim verkaufen. Wie rechtlich sicher das ist, lässt sich kaum sagen und es gelten hier auch die gleichen Hinweise wie bei gebrauchten Simkarten – man sollte auf jeden Fall prüfen, was mit der Nummer vorher gemacht wurde
- Aktueller Stand ist auch, dass man Laufzeitverträge ohne diese Form der Ausweiskontrolle bekommen kann, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Mobilfunk-Betreiber dann selbst darauf achtet, korrekte Kunden- und Zahlungsdaten zu bekommen. Wer also ohne Ausweiskontrolle Tarife haben möchte, sollte eher zu Angeboten mit kurzer Laufzeit auf Rechnung schauen – dann wird oft wesentlich weniger abgefragt als mittlerweile bei Prepaid Handykarten.
- Über Online-Shops: Es gibt einige Online-Shops, die vorregistrierte Prepaid-SIM-Karten ohne Ausweis verkaufen. Diese Karten sind in der Regel nicht für den deutschen Markt zugelassen und können daher Probleme bei der Nutzung verursachen.
Vor allem bereits registrierte Sim werden derzeit gerne als anonyme Sim genutzt. Allerdings birgt das auch Risiken, weil man nicht weiß, was der Vorbesitzer mit Nummern und Sim bereits angestellt hat. Beim Kauf einer Prepaid-SIM-Karte ohne Ausweis sollten Sie einige Vorsichtsmaßnahmen beachten:
- Achten Sie darauf, dass die Karte von einem seriösen Anbieter stammt.
- Lassen Sie sich die Karte von der Person oder dem Verkäufer zeigen, bevor Sie sie kaufen.
- Überprüfen Sie die Karte auf eventuelle Schäden.
Unterschied Anschrift und Adresse
Wie schon erwähnt ist die Grundlage für die Änderung TKG §172. Im ersten Absatz wird dort aufgezählt, welche Daten der Anbieter vor der Aktivierung der Prepaid-Karte von Kunden erheben und speichern muss. Zu diesen Daten zählen zum Beispiel Rufnummer, Geburtsdatum und eine Anschrift. Beim Punkt „Anschrift“ können sich Kunden zumindest etwas Anonymität verschaffen. Denn eine Anschrift ist nicht zwangsläufig die Adresse des Kunden. Die Adresse ist der Ort, an dem ein Mensch gemeldet ist und dort auch wohnt. Die Anschrift hingegen ist ein Ort an dem man per Postweg erreicht werden kann. Das kann zum Beispiel ein Postfach oder ein Familienangehöriger sein.
Wer hier also nicht seine wirkliche Adresse angibt, sondern eine andere Anschrift, über die er erreicht werden kann, sorgt zumindest dafür, dass der Wohnungsstandort anonym bleibt. Möchte man diese Variante wählen, dann sollte man den Zuständigen Mitarbeiter bei der Freischaltung der Karte jedoch darauf hinweisen, denn im Normalfall steht auf dem Personalausweis, welcher ja vorgezeigt werden muss, die eigene Adresse. Hier sollte man also direkt auf das TKG § 172 verweisen und betonen, dass auch eine Anschrift reicht und nicht die Adresse aus dem Personalausweis genommen werden muss. Am sinnvollsten ist es den entsprechenden Paragraphen direkt dabei zu haben, um die eigene Aussage unterstützen zu können.
VIDEO Anonyme Handykarten
Die gesetzlichen Grundlagen
Mittlerweile ist eine Klage von dem EGMR gegen anonyme Simkarten gescheitert. Die Richter sahen die Rechte von Nutzern kaum verletzt und gehen daher nicht von einer Verletzung von Menschenrechten aus. Die Bundesregierung darf daher eine Ausweispflicht für Prepaid Sim einführen.
Der Kläger Patrick Breyer schreibt selbst dazu:
Der Zwang, sich beim Kauf von Prepaid-Karten zu identifizieren, stelle keine Verletzung von Artikel 8 – dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens – der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Das geht aus einer Pressemitteilung des EGMR hervor.Die Bundesregierung habe demnach den Ermessensspielraum nicht überschritten, den sie bei „der Wahl ihrer Mittel zum Schutz der nationalen Sicherheit und zur Kriminalitätsbekämpfung“ gehabt habe. Die Datenspeicherung sei „eine passende Antwort auf das veränderte Kommunikationsverhalten“, der Eingriff in die Privatsphäre dagegen „eher begrenzt, wenn auch nicht trivial“.
Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland sind im TTDSG und dem TKG festgehalten.
Macht man sich strafbar, wenn man eine anonyme Simkarte nutzt?
Die Nutzung einer anonymen SIM-Karte ist in Deutschland nicht generell strafbar. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
- Vertrieb und Erwerb: Der Vertrieb und Erwerb von anonymen SIM-Karten ist in Deutschland verboten. Man kann sie daher nicht einfach in einem Mobilfunkladen kaufen.
- Nutzungsbedingungen: Die Nutzung einer anonymen SIM-Karte kann gegen die Nutzungsbedingungen der Mobilfunkanbieter verstoßen. Dies kann dazu führen, dass die SIM-Karte deaktiviert wird.
- Verdacht auf kriminelle Handlungen: Wenn jemand eine SIM-Karte mit einer falschen Identität registriert oder eine SIM-Karte nutzt, die nicht auf seinen Namen registriert ist, kann dies Verdacht erregen und zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Es ist also ratsam, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters zu informieren, bevor man eine anonyme SIM-Karte nutzt.

Ich schreibe bereits seit 2006 rund um die Themen Prepaid, Mobilfunk und Kommunikation und begleite die Entwicklungen auf dem Markt seit dieser Zeit intensiv und durchaus auch kritisch. Das Internet hat in diesem Segment viel verändert und ist zu einer wichtigen Informationsquellen geworden, die vielfach die Mobilfunk-Fachgeschäfte abgelöst hat. Sollte es Fragen oder Anmerkungen zum Artikel geben – gerne in den Kommentaren oder auch direkt in den soazialen Netzwerken. Mehr zu mir: Wer schreibt hier?