Prepaid Guthaben Gültigkeit – Die Übersicht nach Anbietern und Netzen

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Prepaid Guthaben Gültigkeit – Die Übersicht nach Anbietern und Netzen – Prepaid Sim sind nach wie vor vor allem bei Wenig-Nutzern sehr beliebt, denn nur noch im Prepaid Bereich gibt es Tarife, die ohne Grundgebühr und Mindestnutzung auskommen und bei denen man daher nur das bezahlt, was man auch verbraucht hat. Allerdings birgt diese Nutzungsweise auch Probleme, denn viele Prepaid-Anbieter deaktivieren entweder das Guthaben oder die Sim Karten selbst, wenn sie zu lange nicht genutzt werden. Die entsprechenden Regeln sind oft komplex und werden auch selten direkt im Prepaid Vergleich kommuniziert. In der Regel ist es auch kein Kriterium für die Auswahl, wie lange Prepaid Guthaben gültig ist – da zählen eher die Preise oder ob es ein D1 Prepaid-, Vodafone Prepaid– oder O2 Prepaid-Angebot ist. Viele Nutzer sind daher überrascht, wenn der eigenen Anbieter die Simkarte kündigt oder kein Guthaben mehr verfügbar ist, obwohl doch noch einige Euro vorhanden sein sollte. Das ist dann ein sicheres Zeichen, das der Anbieter das Prepaid Guthaben inaktiv geschaltet oder gleich ganz die Prepaid Karte gekündigt hat.

Die Verbraucherzentrale schreibt eher vage dazu:

Leider gibt es keine allgemeine Regel, wie sich die Kündigung des Vertrags vermeiden lässt. Die Mobilfunkanbieter sehen dafür unterschiedliche Fristen und Möglichkeiten vor: Bei einigen Anbietern muss regelmäßig aufgeladen werden, bei anderen reicht schon ein Anruf oder das Versenden einer SMS nach einer Phase der Inaktivität. Wir empfehlen daher, die AGB, die Mitteilungen im Kundencenter sowie die Benachrichtigungen des Anbieters zu lesen.

Tatsächlich hat derzeit jeder Prepaid Anbieter eigene Regeln und eigene Vorstellungen davon, was eine aktive Simkarte ist. Einige Discounter arbeiten mit sehr kurzen Intervallen, die Sim Karten müssen daher oft genutzt oder mit neuem Guthaben versorgt werden. Andere Anbieter haben vergleichsweise lange Laufzeiten und einige Ausnahmen arbeiten sogar mit unbegrenztem Guthaben.

In diesem Artikel haben wir daher zusammengestellt, wie Anbieter mit inaktiven Simkarten umgehen und wie lange man eine Prepaid Sim nicht nutzen darf, bevor es zu einer Kündigung kommt oder aber das Handyguthaben inaktiv und damit nicht mehr nutzbar geschaltet wird. Inaktives Guthaben ist zwar noch auf der Karte vorhanden und kann auch wieder ausgezahlt werden, es lässt sich aber nicht mehr für Gespräche, SMS und Internet nutzen. Teilweise kann aber auch inaktives Guthaben wieder durch eine Aufladung aktiviert werden und daher steht es dann auch wieder zur Verfügung.

Bei vielen Prepaid-Anbietern ist die automatische Deaktivierung inaktiver SIM-Karten eine Form der Kundenkommunikation, um die Nutzung der Handykarte und das Aufladen von neuem Guthaben zu fördern. Die Deaktivierung bedeutet also nicht, dass die SIM-Karte unbrauchbar oder verloren ist. Üblicherweise kann man die Kündigung noch mindestens einen Monat lang rückgängig machen, indem man neues Prepaid-Guthaben auflädt.

Tritt bei der Aufladung oder dem Versuch, neues Guthaben zu laden, ein Fehler auf, könnte die Frist für die automatische Reaktivierung der Prepaid-Karte schon abgelaufen sein. Doch selbst dann besteht oft noch die Möglichkeit, die Handykarte zu reaktivieren. Dies kann jedoch nicht mehr eigenständig erfolgen, sondern erfordert die Unterstützung des Kundenservice des Anbieters. Dort kann man inaktive SIM-Karten wieder aktivieren, allerdings ist dies zeitlich begrenzt. In solchen Fällen sollte man sich beeilen. Es kann jedoch vorkommen, dass man zu lange wartet und die bisherige Rufnummer bereits neu vergeben wurde. In diesem Fall ist eine Reaktivierung des alten Vertrags nicht mehr möglich, und man muss auf ihn verzichten oder eine neue SIM-Karte mit einer anderen Rufnummer erwerben.

WICHTIG: Unabhängig davon, wie lange Guthaben gültig ist, kann man nicht verbrauchtes Guthaben (auch wenn es inaktiv ist) nach Beendigung des Vertrages auszahlen lassen. Ein Anbieter kann also zwar kündigen, muss aber dennoch das aufgeladene Guthaben komplett erstattet. Mehr dazu: Guthaben auszahlen lassen

Prepaid Guthaben Gültigkeit – Die Übersicht nach Anbietern und Netzen

Die nachfolgende Liste der Prepaid Anbieter mit ihrem Umgang mit inaktiven Simkarten ist nicht vollständig und umfasst nicht alle Anbieter. Wir haben aber versucht, die wichtigsten Prepaid Sim zu erfassen. Nachfragen und Hinweise dazu gerne in den Kommentaren.

  • Telekom (MagentaMobil Prepaid): Die Sim ist 23 Monate ohne Aufladung nutzbar, danach wird sie von der Telekom gekündigt, kann aber dann noch eine Monat reaktiviert/genutzt werden. Faktisch hat man also 24 Monate Laufzeit für die Telekom Prepaid Sim.
  • Vodafone (Callya Prepaid Karte): Die Sim kann bereits nach 2 Monaten ohne Nutzung gekündigt werden. Vodafone schreibt selbst zu dieser recht kurzen Frist: „Wenn Du Deine Prepaid-Karte länger als 90 Tage nicht nutzt, können wir Deinen CallYa-Vertrag kündigen. Du bekommst dazu eine SMS von uns. Möchtest Du Deine CallYa-Karte behalten? Dann hast Du nun 4 Wochen Zeit, der Kündigung zu widersprechen. Wie das geht, liest Du in der SMS.“ Bei Callya kommte es daher auf die kostenpflichtige Nutzung an und nicht auf die Aufladung.
  • O2 (O2 Prepaid Sim): Die O2 Freikarte muss alle 6 Monate mit neuem Guthaben aufgeladen werden. O2 schreibt selbst in den FAQ zur Simkarte: „Achte darauf, dein Guthaben spätestens alle sechs Monate aufzuladen, da ansonsten der Anspruch auf die Rufnummer verfällt.“
  • Congstar (ebenso Nettokom und jamobil) : Congstar hat eine recht lange Frist für das Guthaben und es reicht eine Aufladung, um diese Frei neu zu starten. Generell müssen die Congstar Prepaid Sim (und nur diese) alle 15 Monate einmalig aufgeladen werden und sind dann für weitere 15 Monate gültig. Wer einmal im Jahr die Handykarten nachlädt (der Betrag ist dabei egal) ist daher auf der sicheren Seite.
  • Kaufland Mobil: Kaufland mobil gibt keine Frist an, in der man das Guthaben nutzen oder nachladen muss, sondern schreibt nur, dass das aufgeladene Guthaben unbefristet gültig ist. Im D1 Netz wäre der Discounter damit eine echte Ausnahme, getestet haben wir es bisher noch nicht.
  • EDEKA Smart: Die Marke scheint das Congstar System zu nutzen, denn es gelten die gleichen Regeln für die Gültigkeit von Prepaid Guthaben: „Nach 12 Monaten ohne eine Aufladung wird die EDEKA smart-Karte in eine dreimonatige passive Erreichbarkeitsphase umgeschaltet. Nach Ablauf dieser letzten Phase, also nach insgesamt 15 Monaten ohne Aufladen von Kartenguthaben wird die Karte unwiderruflich deaktiviert.
  • LIDL Connect: LIDL Connect kündigt die Prepaid Sim nach 12 Monaten ohne Aufladung. In den FAQ des Prepaid Discounter heißt es kurz und knapp: „Deine Lidl Connect SIM-Karte ist 12 Monate ab Aufladung gültig. Im 13. Monat kannst du nur noch angerufen werden. Lädst du deine SIM-Karte im 13. Monat nicht auf, wird sie deaktiviert.
  • Otelo Prepaid: Otelo arbeitet mit dem gleichen System wie LIDL Connect. Das Guthaben ist an sich unbegrenzt gültig, aber die Simkarte wir gekündigt, wenn man sie 12 Monate nicht aufgeladen hat.
  • FYVE Prepaid: FYVE macht es noch etwas komplexer und fordert innerhalb von 12 Monaten entweder eine Aufladung von neuem Prepaid Guthaben oder ein kostenpflichtiges Gespräch. SMS (auch wenn sie kostenpflichtig sind) zählen nicht. Fehlen diese Voraussetzungen wird die Sim Karte gekündigt.
  • Netzclub: Netzclub macht selbst in den FAQ keine Angaben dazu, wie lange Sim und und Guthaben gültig sind. Mit der *102# kann man aber Abfragen, wie lange das Guthaben noch aktiv ist und hier berichten viele Nutzer von bis zu 8 Jahren. Netzclub scheint also ein Anbieter zu sein, der mit am längsten Guthaben nutzbar hält. Mehr dazu: Dieses Prepaid Guthaben verfällt nicht | Netzclub Sim
  • ALDI Talk: ALDI macht die Dauer der Gültigkeit von Guthaben davon abhängig, wie viel Guthaben man nachlädt. 5 Euro sind 4 Monate gültig, 15 Euro 12 Monate und 30 Euro 24 Monate. Nach Ablauf dieser Zeit kann man noch 2 Monate Anrufe entgegen nehmen, danach werden die Sim abgeschaltet.
  • Free Prepaid / Discotel / Smartmobil Prepaid: Die drei Prepaid Marken nutzen an sich das gleiche System und setzen daher auch auf gleiche Fristen: keine. Discotel schreibt selbst zur Gültigkeit von Guthaben (und das gilt auch für die anderen Anbieter): „Das aufgeladene Guthaben muss bei discoTEL nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums abtelefoniert werden, denn es ist unbegrenzt gültig.“
  • Tchibo Mobil: Das Guthaben von Tchibo ist laut Abfrage sehr lange gültig. Allerdings kündigt der Discounter aktiv, wenn die Simkarte 12 Monate lange nicht aktiv genutzt wurde. Was als aktive Nutzung gilt, wird leider nicht mitgeteilt, aber kostenpflichtige Verbindungen oder eine Aufladung gehören sicher dazu.
  • Blau Prepaid: Bei einer Aufladung von unter2,50 Euro bleibt das Guthaben 6 Monate aktiv, bei mehr sogar 12 Monate. Danach ist es zwei Monate inaktiv und dann wird die Sim gekündigt. Längere Friste gibt es bei den Blau Prepaid Tarifen nicht.
  • Fonic / Fonic Mobile: Fonic schreibt in den FAQ, das Guthaben unbegrenzt gültig ist. Dort heißt es „Ihr Guthaben bei FONIC ist unbegrenzt gültig„. Allerdings gibt es auch Hinweise, dass Fonic ab und an inaktive Simkarten kündigt – so wirklich unbegrenzt kann man also die Handykarten dann doch nicht nutzen.

Ist eine Kündigung der Sim Karte rechtens?

Bei Prepaid Guthaben ist es relativ klar, denn es wurde vom Oberlandesgericht München (AZ: 29 U 2294/06) untersagt, Prepaid Guthaben von Kunden einfach so ersatzlos zu streichen. Die entsprechenden Klauseln in den AGB wurden für nichtig erklärt. Im Urteil (Volltext) heißt es dazu:

Solche Ausschlussfristen sind, obwohl im Gesetz in aller Regel nicht vorgesehen, in weiten Bereichen üblich und werden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der beiderseits Beteiligten häufig als nicht unangemessen anzusehen sein (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 21. März 1991 -III ZR 94/89, NJW 1991, 1745; BGH NJW 01, 2635). Es ist eine Abwägung der beiderseitigen Interessen vorzunehmen. Im vorliegenden Fall ist der Verfall des Guthabensunter den in der Klausel angegebenen Voraussetzungen als unvereinbare Abweichung vom Äquivalenzprinzip anzusehen, weil die von der Beklagten ins Feld geführten Interessen nicht so schwer wiegen, dass der Verfall des Guthabens gerechtfertigt wäre.

Auch das Oberlandesgericht in München schloss sich dieser Sichtweise an und bestätigte die Rechtsauffassung der Vorinstanz. Die Richter hielten dabei fest (Volltext):

Eine Klausel, durch die der Kunde vorausbezahlte Leistungen nur im Rahmen der in der Klausel festgelegten zeitlichen Grenzen in Anspruch nehmen kann, stellt eine Abweichung von wesentlichen Grundgedanken der für schuldrechtliche gegenseitige Verträge geltenden Regeln des bürgerlichen Rechts, namentlich des vertraglichen Äquivalenzprinzips, dar.

Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedigungen eines Mobilfunkanbieters, die den Verbrauch eines von dem Kunden vorausbezahlten und ausdrücklich als solches bezeichneten (Prepaid-)Guthabens einem bestimmten Zeitfenster unterstellt, statuiert der Sache nach eine Mindestumsatzverpflichtung, die dem Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) insbesondere dann zuwiderläuft, wenn ein Mobilfunkangebot als „Prepaid“-Angebot ohne Grundgebühr und ohne festgelegten Mindestumsatz beschrieben wird.

Insgesamt ist damit weitgehend geklärt, dass Prepaid Guthaben nicht einfach so gestrichen werden kann und der Verfall des Guthabens damit in den AGB nichts verloren hat. Mittlerweile (das Urteil ist ja bereits einige Jahre alt) haben auch alle Anbieter reagiert und diese Klauseln aus ihren AGB gestrichen. Es macht dabei keinen Unterschied, welches Netz oder welchen Anbieter man nutzt. Egal ob D1 Prepaid, Vodafone Sim oder O2 Karte – die gesetzlichen Regeln gelten für alle Anbieter.

Warum können Prepaid Karten dennoch deaktiviert und gekündigt werden?

Häufig jedoch wird dieses Urteil falsch interpretiert, denn es bedeutet nicht, dass Prepaid Guthaben oder Prepaid Karten nicht verfallen dürfen. Was durch das Urteil untersagt wird ist der ersatzlose Verfall von Guthaben. Natürlich haben aber weiterhin beide Vertragsparteien (also sowohl der Kunde als auch das Unternehmen) das Recht, den Vertrag zu kündigen. Bei Prepaid Tarifen wird hier oft sogar keine Frist gesetzt – rein theoretisch kann der Kunde also immer kündigen, das Unternehmen oft nur mit einer gewissen Zeitverzögerung. Trotzdem ist immer eine Kündigung möglich. Prepaid ohne Laufzeit hat also nicht nur Vorteile – auch der Anbieter kann recht schnell kündigen.

Mittlerweile haben viele Anbieter in ihren AGB eine Klausel eingeführt nach der eine Karte automatisch gekündigt wird, wenn innerhalb einer bestimmten Zeitspanne (meisten 12-13 Monate) kein Gespräch geführt wird bzw. keine Aufladung vorgenommen wird. Dies ist soweit auch rechtlich unbedenklich, denn Guthaben auf den Karten wird auch nach einer Deaktivierung der Handykarte noch ausgezahlt.

In der Praxis bedeutet diese Regelung, dass man als Kunde leider kein Anrecht auf eine dauerhaft nutzbare Prepaid Karte hat. Wenn sie zu lange nicht genutzt wird, kann der Anbieter auch kündigen. Man hat aber in jedem Fall ein Anrecht auf des Guthaben, das man auf die Karte geladen wird. Kündigt der Anbieter, muss er dieses Guthaben in jedem Fall auszahlen.

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Wie bieten einen breiten Überblick über die Simkarten auf dem deutschen Markt und die Anbieter in diesem Bereich, stellen aber selbst KEINE eigenen Tarife oder Simkarten bereit. Wir können daher auch keinen Service für Simkarten anbieten.

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