Wie die Rufnummernmitnahme zum neuen Anbieter reibungslos klappt – Wer seinen Mobilfunkanbieter wechseln, aber nicht auf seine alte Nummer verzichten will, der beantragt bei der Bestellung der neuen Karte eine Rufnummernmitnahme. Oft gibt es im Laufe der Bestellung aber plötzlich Probleme und die Rufnummernmitnahme wird aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Damit dies nicht passiert und alles reibungslos verläuft, haben wir eine allgemeine Anleitung zusammengestellt, auf was man bei einer Portierung unbedingt achten sollte.
Rufnummernmitnahme darf nichts mehr kosten
In den letzten Jahren wurden die maximalen Gebühren für die Mitnahme der alten Rufnummer immer weiter abgesenkt. Seit Ende 2021 müssen die Gebühren sogar komplett entfallen. Der alte Anbieter darf also für die Freigabe der Rufnummer keine Gebühren mehr berechnen. Das gilt auch dann, wenn man die Rufnummer innerhalb eines Unternehmens mitnimmt (beispielsweise zwischen Telefonica Marken). Diese Neuerung gilt auch für Prepaid Rufnummer und zwar unabhängig ob man eine Prepaid Freikarte oder eine komplette Prepaid Allnet Flat nutzt.
Die Bundesnetzagentur schreibt zu den Neuerungen:
- Sie können in bestimmten Fällen eine gesetzliche Ausfallentschädigung von Ihrem Anbieter verlangen.
- Dies gilt, wenn bei einem Anbieterwechsel, einem Umzug oder bei einer Rufnummernmitnahme: die Versorgung für länger als einen Arbeitstag komplett ausfällt, sofern Sie die Verzögerung nicht vereinbart oder zu verantworten haben,
oder wenn der Anbieter einen vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin versäumt hat.- Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich begrenzt auf 10 Euro pro Arbeitstag beziehungsweise pro versäumten Termin. Alternativ können Sie 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts verlangen, falls dieser Betrag höher als 10 Euro ist.
- Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen den Kunden keine Entgelte für eine Rufnummernmitnahme berechnet werden.
- Wenn ein Anbieter die vereinbarten Telekommunikationsleistungen nach einem Umzug am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann, haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Dabei müssen sie eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten.
Damit entfällt auch die Pflicht, vor der Mitnahme der Rufnummer genug Guthaben auf der Sim Karte zu haben. Es darf vom Anbieter nichts mehr abgebucht werden für die Freigabe der alten Rufnummer und es kann nicht schaden, dies auch zu kontrollieren.
Was sollte man bei der Rufnummernmitnahme beachten?
Ehe man eine Portierung beantragt, sollte man überprüfen, ob die damals bei der alten Karte zur Bestellung angegebenen Daten noch korrekt sind. Wer seitdem umgezogen ist oder geheiratet hat, weshalb sich natürlich Name oder Adresse geändert haben, kann die alte Nummer nicht portieren lassen. Denn damit eine Portierung funktionieren kann, müssen die beim neuen Anbieter angegebenen Daten mit denen beim alten absolut identisch sein. Daher muss man also zunächst einmal die Daten beim alten Anbieter aktualisieren lassen (dies ist teilweise kostenpflichtig). Am besten tut man das, bevor man eine Portierung beantragt.
Als Nächstes beantragt man die Kartenportierung. Wer von einem Prepaidanbieter wechselt, verschickt neben einer Kündigung auch eine Verzichtserklärung, damit der Anbieter weiß, dass man auf etwaiges Restguthaben verzichtet.
Die meisten Prepaidanbieter buchen die Gebühr, die für die Portierung fällig wird und üblicherweise zwischen 25 und 30 Euro liegt, direkt vom Guthabenkonto ab. Für diesen Fall muss man im Voraus genug Geld auf das Guthabenkonto buchen. Einige wenige Anbieter (wie beispielsweise blau.de) lassen sich die Gebühr gesondert überweisen. Zu früh darf man aber nicht überweisen, sondern erst, wenn die Portierung bestätigt wurde – sonst wird das überwiesene Geld aufs Guthaben aufgebucht.
Wer von einem Vertragsanbieter aus wechselt und seinen Vertrag kündigt und die Rufnummer mitnehmen will, muss einige Fristen einhalten: Die Portierung kann frühestens vier Monate vor Ende und bis einen Monat nach Ende des Vertrags portiert werden. Damit man nicht tagelang ohne Handy dasteht, sollte man die Portierung am besten zwei bis vier Wochen vor Ablauf des Vertrages beantragen. Die fällige Gebühr wird dann einfach auf der letzten Rechnung mit abgerechnet.
Sobald man die Bestätigung hat, dass die Portierungsgebühr gezahlt wurde und die Nummer zur Portierung freigegeben wurde, kann man sich bei seinem neuen Anbieter eine Karte mit Rufnummernmitnahme bestellen und über diesen Anbieter die weiteren Schritte zur Portierung in die Wege leiten. Meistens dauert die Portierung nun noch einige Tage, in denen man die alte Karte aber weiter benutzen kann. Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt die neue Karte nicht vor dem angekündigten Portierungstermin. Zum Termin muss die neue Sim-Karte dann oft noch online freigeschaltet werden. Manchmal funktioniert das erst am Tag nach der Portierung.

Ich schreibe bereits seit 2006 rund um die Themen Prepaid, Mobilfunk und Kommunikation und begleite die Entwicklungen auf dem Markt seit dieser Zeit intensiv und durchaus auch kritisch. Das Internet hat in diesem Segment viel verändert und ist zu einer wichtigen Informationsquellen geworden, die vielfach die Mobilfunk-Fachgeschäfte abgelöst hat. Sollte es Fragen oder Anmerkungen zum Artikel geben – gerne in den Kommentaren oder auch direkt in den soazialen Netzwerken. Mehr zu mir: Wer schreibt hier?