Prepaid anonym und ohne Ausweis oder Legitimation – es gibt nur noch wenige Möglichkeiten – Viele Menschen werden heutzutage immer skeptischer, was ihre persönliche Daten angeht. An vielen Stellen geben wir Informationen über uns Preis und das meist ohne ganz sicher zu sein, wohin diese ganzen Daten gehen. Eine Änderung, die Menschen ebenfalls dazu verpflichtet ein Stück ihrer Privatsphäre aufzugeben, trat am 1. Juli 2017 in Kraft. Seit dem muss man sich Ausweisen, wenn man eine Prepaid-Karte registrieren möchte. Grundlage für diese Ausweispflicht ist §111 des Telekommunikationsgesetz (TKG). Einige Menschen sind jedoch skeptisch bezüglich ihrer eigenen Daten und geben diese ungern bekannt. Wer sich also nicht ausweisen möchte, um eine SIM-Karte zu aktivieren, muss auf verschiedene andere Möglichkeiten ausweichen.
Vor der Änderung am 1. Juli 2017 konnte man noch eine Prepaid-Karte kaufen und bei der Online-Registrierung andere Daten angeben, sodass man halbwegs anonym war. Das ging, solange man keine Bankdaten als Zahlungsdaten hinterlegt hat, denn diese hätten doch auf eine Person zurück geführt werden können. Mittlerweile haben diese Regelung alle Anbieter in Deutschland umgesetzt. Man benötigt also in fast allen Fällen einen Ausweis oder ein passendes Dokument, wenn man Simkarten mit Prepaid Abrechnung kaufen will.
Das hat einige verändert, denn beispielsweise ist es nun deutlich aufwendiger, eine Prepaid Sim im Supermarkt zu kaufen. Man kann diese zwar einfach einkaufen, aber die Nutzung ist erst möglich, wenn man sie per Ausweiskontrolle (entweder online per VideoIdent oder vor Ort) freigeschaltet hat. Für Nutzer macht es das auch komplexer, denn wer keine gute Handykamera hat, kann beispielsweise am VideoIdent nicht teilnehmen und ganz einfach ist dieses Verfahren auch nicht. Dazu müssen die Daten immer absolut übereinstimmen. Wer sich die Sim beispielsweise ins Büro bestellen will hat ein Problem weil die Adresse dann nicht mit dem Daten aus dem Ausweis übereinstimmt. Die Ausweispflicht hat Prepaid daher deutlich komplizierter und fehleranfälliger gemacht.
Generell: Alle Prepaid Sim im Prepaid Vergleich haben aktuell eine Ausweispflicht und müssen vor der Nutzung mit den entsprechenden Dokumenten freigeschaltet werden. Es macht dabei auch keine Unterschied, welches Netz man wählt, alle deutschen Prepaid Sim egal ob D1 Prepaid, Vodafone Sim oder O2 Prepaid Karte, müssen die gesetzlichen Regelungen an die Ausweispflicht erfüllen.
Prepaid-Karte immer noch anonym ohne Ausweis kaufen
Die Ausweispflicht in Deutschland gilt mittlerweile für alle Prepaid Karten und alle Formen der dahinter stehenden Tarife und Verträge. Es macht also keine Unterschied, ob man eine Prepaid Allnet Flat oder eine Prepaid Freikarte nutzt – sobald es eine Prepaid Sim ist, muss der Ausweis abgefragt werden. Selbst kostenlose Hilfsangebote in Form von gratis Handykarten für Flüchtende sind davon betroffen und dürfen nur gegen Ausweis oder Reisepass herausgegeben werden.
Es gibt immer noch einige Möglichkeiten diese Ausweispflicht zu umgehen.
- Zum Beispiel hat man die Möglichkeit über Ebay einen bereits aktivierte SIM-Karte zu kaufen, auf der nicht die eigenen persönlichen Daten hinterlegt sind. Hier sollte man jedoch einiges beachten, denn die Prepaid-Karte sollte schon für das eigene Land gedacht sein. Möglicherweise steht dies nicht direkt in der Anzeige dabei. Außerdem könnte es problematisch sein, da man keine Sicherheit hat, dass die SIM-Karte wirklich noch funktioniert. Eventuell gibt es hier Angebote mit Rückgaberecht. Auch die Tarife, die zur Prepaid-Karte gehören, sollte man in Erfahrung bringen, denn schließlich gibt es mittlerweile auch unterschiedlich Konditionen und buchbare Tarife im Bereich der Prepaid-Karten. Möglicherweise werden diese schon aktivierten Prepaid-Karten preislich auch sehr hoch gehandelt, wenn hier eine Geschäftsidee gesehen wird. Es kann also sein, dass die Beschaffung der Prepaid-Karte so um einiges teurer wird. Einige Hinweise dazu gibt es auch in diesem Artikel zu anonymen Prepaid Sim ohne Ausweis | Anonyme Sim Karte
- In einigen Ländern der EU ist noch keine Ausweispflicht vorhanden. Diese Sim kann man teilweise auch in Deutschland zu gleichen Konditionen nutzen und daher kann dies eine Möglichkeit sein, zu telefonieren ohne Ausweispapiere zu hinterlegen.
- Mittlerweile gibt es auch einige Portale, die voraktivierte Sim verkaufen. Wie rechtlich sicher das ist, lässt sich kaum sagen und es gelten hier auch die gleichen Hinweise wie bei gebrauchten Simkarten – man sollte auf jeden Fall prüfen, was mit der Nummer vorher gemacht wurde
- Aktueller Stand ist auch, dass man Laufzeitverträge ohne diese Form der Ausweiskontrolle bekommen kann, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Mobilfunk-Betreiber dann selbst darauf achtet, korrekte Kunden- und Zahlungsdaten zu bekommen. Wer also ohne Ausweiskontrolle Tarife haben möchte, sollte eher zu Angeboten mit kurzer Laufzeit auf Rechnung schauen – dann wird oft wesentlich weniger abgefragt als mittlerweile bei Prepaid Handykarten.
- Über Online-Shops: Es gibt einige Online-Shops, die vorregistrierte Prepaid-SIM-Karten ohne Ausweis verkaufen. Diese Karten sind in der Regel nicht für den deutschen Markt zugelassen und können daher Probleme bei der Nutzung verursachen.
Vor allem bereits registrierte Sim werden derzeit gerne als anonyme Sim genutzt. Allerdings birgt das auch Risiken, weil man nicht weiß, was der Vorbesitzer mit Nummern und Sim bereits angestellt hat. Beim Kauf einer Prepaid-SIM-Karte ohne Ausweis sollten Sie einige Vorsichtsmaßnahmen beachten:
- Achten Sie darauf, dass die Karte von einem seriösen Anbieter stammt.
- Lassen Sie sich die Karte von der Person oder dem Verkäufer zeigen, bevor Sie sie kaufen.
- Überprüfen Sie die Karte auf eventuelle Schäden.
Unterschied Anschrift und Adresse
Wie schon erwähnt ist die Grundlage für die Änderung TKG §111. Im ersten Absatz wird dort aufgezählt, welche Daten der Anbieter vor der Aktivierung der Prepaid-Karte von Kunden erheben und speichern muss. Zu diesen Daten zählen zum Beispiel Rufnummer, Geburtsdatum und eine Anschrift. Beim Punkt „Anschrift“ können sich Kunden zumindest etwas Anonymität verschaffen. Denn eine Anschrift ist nicht zwangsläufig die Adresse des Kunden. Die Adresse ist der Ort, an dem ein Mensch gemeldet ist und dort auch wohnt. Die Anschrift hingegen ist ein Ort an dem man per Postweg erreicht werden kann. Das kann zum Beispiel ein Postfach oder ein Familienangehöriger sein.
Wer hier also nicht seine wirkliche Adresse angibt, sondern eine andere Anschrift, über die er erreicht werden kann, sorgt zumindest dafür, dass der Wohnungsstandort anonym bleibt. Möchte man diese Variante wählen, dann sollte man den Zuständigen Mitarbeiter bei der Freischaltung der Karte jedoch darauf hinweisen, denn im Normalfall steht auf dem Personalausweis, welcher ja vorgezeigt werden muss, die eigene Adresse. Hier sollte man also direkt auf das TKG § 111 verweisen und betonen, dass auch eine Anschrift reicht und nicht die Adresse aus dem Personalausweis genommen werden muss. Am sinnvollsten ist es den entsprechenden Paragraphen direkt dabei zu haben, um die eigene Aussage unterstützen zu können.
VIDEO Anonyme Handykarten
Die gesetzlichen Grundlagen
Mittlerweile ist eine Klage von dem EGMR gegen anonyme Simkarten gescheitert. Die Richter sahen die Rechte von Nutzern kaum verletzt und gehen daher nicht von einer Verletzung von Menschenrechten aus. Die Bundesregierung darf daher eine Ausweispflicht für Prepaid Sim einführen.
Der Kläger Patrick Breyer schreibt selbst dazu:
Der Zwang, sich beim Kauf von Prepaid-Karten zu identifizieren, stelle keine Verletzung von Artikel 8 – dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens – der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Das geht aus einer Pressemitteilung des EGMR hervor.Die Bundesregierung habe demnach den Ermessensspielraum nicht überschritten, den sie bei „der Wahl ihrer Mittel zum Schutz der nationalen Sicherheit und zur Kriminalitätsbekämpfung“ gehabt habe. Die Datenspeicherung sei „eine passende Antwort auf das veränderte Kommunikationsverhalten“, der Eingriff in die Privatsphäre dagegen „eher begrenzt, wenn auch nicht trivial“.
Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland sind im TTDSG und dem TKG festgehalten und sehen wie folgt aus:
Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien * (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz – TTDSG)
§ 7 Verlangen eines amtlichen Ausweises
(1) Anbieter und mitwirkende Personen nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 können im Zusammenhang mit dem Begründen und dem Ändern eines Vertragsverhältnisses mit einem Endnutzer über das Erbringen von Telekommunikationsdiensten die Vorlage eines amtlichen Ausweises verlangen, wenn dies zur Überprüfung der Angaben des Endnutzers erforderlich ist. Die Pflicht nach § 172 des Telekommunikationsgesetzes bleibt unberührt.
(2) Um dem Verlangen nach Vorlage eines amtlichen Ausweises zu entsprechen, kann der Endnutzer den elektronischen Identitätsnachweis gemäß § 18 des Personalausweisgesetzes, gemäß § 12 des eID-Karte-Gesetzes oder gemäß § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes nutzen.
(3) Von dem Ausweis darf eine Kopie erstellt werden. Die Kopie ist unverzüglich nach Feststellung der für den Vertragsabschluss erforderlichen Angaben des Endnutzers zu vernichten. Andere als die für den Vertragsabschluss erforderlichen Daten dürfen dabei nicht verarbeitet werden.
Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 172 Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden
… (2) Anbieter von im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten haben die Richtigkeit der nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 erhobenen Daten, sofern die Daten in den vorgelegten Dokumenten oder eingesehenen Registern oder Verzeichnissen enthalten sind, vor der Freischaltung zu überprüfen durch
1.Vorlage eines Ausweises im Sinne des § 2 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes,
2.Vorlage eines Passes im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes,
3.Vorlage eines sonstigen gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, wozu insbesondere auch ein nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannter oder zugelassener Pass, Personalausweis oder Pass- oder Ausweisersatz zählt,
4.Vorlage eines Aufenthaltstitels,
5.Vorlage eines Ankunftsnachweises nach § 63a Absatz 1 des Asylgesetzes oder einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung nach § 63 Absatz 1 des Asylgesetzes,
6.Vorlage einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes oder
7.Vorlage eines Auszugs aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis, der Gründungsdokumente oder gleichwertiger beweiskräftiger Dokumente oder durch Einsichtnahme in diese Register oder Verzeichnisse und Abgleich mit den darin enthaltenen Daten, sofern es sich bei dem Anschlussinhaber um eine juristische Person oder Personengesellschaft handelt.
Für wen lohnt sich eine Prepaid Sim?
Prepaid Tarife sind vor allem für Wenig-Nutzer interessant, denn die Simkarten bieten Tarife ohne Grundgebühr und monatliche Fixkosten an. Auf diese Weise zahlt man bei den meisten Anbietern nur, was man auch verbraucht und nicht für eine Flatrate, die man eventuell nur in Teilen benötigt.
Gibt es auch Prepaid Allnet Flat?
Mittlerweile haben fast alle Prepaid Anbieter komplette Allnet Flat in ihre Angebote mit aufgenommen und daher kann man inzwischen auch ohne Schierigkeiten allnetflat auf Prepaid Basis in allen Netzen buchen. Die Preise liegt etwas höher als die billigsten Angebote im Postpaid Bereich, dafür ist man mit Prepaid Flat extrem flexibel und kann die Tarife auch stilllegen, wenn man sie nicht mehr benötigt.
Was ist der Vorteil von Prepaid Tarifen?
Prepaid bietet eine extrem kontrollierte Abrechnung. Es kann nur das verbraucht werden, was man vorher auf die Simkarten geladen hat. Extrem große Rechnung am Monatsende sind daher nicht möglich. Dazu bieten Prepaid Tarife vor allem die Grundleistungen im Mobilfunk (Gespräche, SMS und Datenvolumen) sehr preiswert an. Man bekommt keine möglicherweise unnötigen Extra-Leistungen und muss daher auch nicht dafür bezahlen.
Welche Nachteile haben Prepaid Sim?
Prepaid Tarife müssen aufgeladen werden, damit man sie nutzen kann. Diese Arbeit gibt es bei Laufzeittarifen nicht. Dazu sperren viele Anbieter die Prepaid Karten, wenn man sie zu lange nicht genutzt hat. Es ist daher sinnvoll, die Simkarten regelmäßig zu nutzen oder nachzuladen, um sie aktiv zu halten. Dazu bieten viele Prepaid Sim keine großen Datenvolumen – sie sind eher für Wenig-Nutzer gedacht.
Ich schreibe bereits seit 2006 rund um die Themen Prepaid, Mobilfunk und Kommunikation und begleite die Entwicklungen auf dem Markt seit dieser Zeit intensiv und durchaus auch kritisch. Das Internet hat in diesem Segment viel verändert und ist zu einer wichtigen Informationsquellen geworden, die vielfach die Mobilfunk-Fachgeschäfte abgelöst hat. Sollte es Fragen oder Anmerkungen zum Artikel geben – gerne in den Kommentaren oder auch direkt in den soazialen Netzwerken. Mehr zu mir: Wer schreibt hier?